Bitte um Rückruf

Nahwärme (Bundesförderung)

Der Bund fördert den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz entweder, wenn eine bestehende Holzheizung erneuert wird, oder beim Heizungstausch in einkommensschwachen Haushalten.

Ersatz einer bestehenden Holzheizung

Wird eine Holzheizung, die mindestens 15 Jahre alt ist, durch den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzt, fördert der Bund diesen Tausch mit 5.000,- Euro. Wird im Zuge des Heizungstausches auch eine thermische Solaranlage installiert, erhöht sich die Förderung auf 7.500,- Euro. Die Förderung ist mit 30 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Wie immer gibt es auch hier ein paar Dinge zu beachten:

  • Die ersetzte Heizung muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Das Gebäude muss in Österreich stehen, aber es muss kein Hauptwohnsitz sein.
  • Die Antragstellung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme (aber innerhalb von zwölf Monaten).

Alle weiteren Informationen zu dieser Förderung finden Sie auf der Website der KPC. 

Heizungstausch in einkommensschwachen Haushalten

Wird in einem "einkommensschwachen" Haushalt eine Öl- oder Gasheizung, eine Elektrodirekt- oder eine Kohleheizung durch den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz ersetzt, fördern Bund und Land mit erhöhten Zuschüssen.

Was sind „einkommensschwache Haushalte“?

Gefördert werden Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einen bestimmten Wert liegt.

Im Einpersonenhaushalt sind das 1.904,- Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenem um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Beispielhafte Werte finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Und hier ein paar Einkommensgrenzen für förderfähige Haushalte, netto pro Monat (Achtung: Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Monatsgehalt durch zwölf). Angaben ohne Gewähr:

Erwachsene Kinder max. Nettoeinkommen (12 x im Jahr)
1 - 1.904,-
1 1 2.475,-
1 2 3.046,-
2 - 2.856,-
2 1 3.427,-
2 2 3.998,-
2 3 4.570,-
2 4 5.141,-
2 5 5,712,-

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 100 % der anerkannten Kosten für den Heizungstausch, wobei die Kosten österreichweit einheitlich und in Abhängigkeit des neuen Heizsystems gedeckelt sind:

Neue Heizung Kostenobergrenze
Nah- oder Fernwärme 28.243,-
Pellets- oder Hackgutkessel 35.893
Stückholz 29.816,-
Luft-Wasser-Wärmepumpe 25.383,-
Erdreich- oder Erdsonden-WP 37.252,-

Ist der Heizungstausch teurer als die Höchstsätze des Bundes, verbleibt der Rest als Selbstbehalt bei der Förderwerber*in. Welche Kosten beim Heizungstausch anerkannt werden, finden Sie im Infoblatt „Sauber heizen für alle“ der KPC.

Beispiel

Ein Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder, monatlich 3.500,- Euro (13. und 14. Gehalt eingerechnet), daher förderfähig) ersetzt eine Öl- durch eine Pelletsheizung. Die Kosten dafür betragen 35.000,- Euro. Der Haushalt bekommt die Kosten vollständig ersetzt, weil sie unter dem Deckel von 35.893,- Euro liegen. Kostet die gleiche Heizung 39.000,- Euro, muss der Haushalt die Differenz von knapp über 3.000,- Euro übernehmen.

Wie kommt man zur Förderung?

Das Förderverfahren ist mehrstufig. Nach einer Registrierung und Einkommensprüfung erfolgt eine kostenlose Energieberatung samt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Energieberatung muss gemäß Bundesvorgabe bei der Einholung und Prüfung der Angebote unterstützen.

Nach der Auftragsvergabe und Errichtung der neuen Heizung werden die Unterlagen eingereicht, abschließend geprüft und die Fördermittel freigegeben. Die Auszahlung erfolgt durch Bund und Land, die Abwicklung erfolgt zentral über die KPC – es ist keine separate Einreichung beim Land erforderlich.

  1. Registrierung auf sauber-heizen.at und anschließende Prüfung des Einkommens durch das Land
  2. Energieberatung (wird vom Land beauftragt und vom Energieinstitut durchgeführt) und Entscheidung, welche Maßnahmen gesetzt werden
  3. Antragstellung, Förderentscheidung und Förderzusage
  4. Umsetzung der Maßnahmen, Einreichung der Abrechnungsunterlagen
  5. Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Fördermittel

Alle weiteren Informationen finden Sie auf www.sauber-heizen.at. Außerdem stehen Ihnen unsere Förderprofis in der Energieberatung gerne zur Verfügung: 05572 31 202-112 oder energieberatung@energieinstitut.at.