Wissenswertes über PRM
Damit Parkraummanagement klar und nachvollziehbar funktioniert, spielen verschiedene rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle.
Die folgenden Themenbereiche geben einen Überblick über jene Aspekte, die für Gemeinden, Entscheidungsträger*innen und Anwender*innen besonders relevant sind. Sie bilden die Grundlage für eine effiziente Verwaltung, transparente Gebührenmodelle und moderne digitale Lösungen.
- Regelung der Kurzparkzone
Eine Kurzparkzone ist ein Bereich, in dem Fahrzeuge nur für eine begrenzte Zeitdauer parken dürfen. Diese Dauer kann laut Straßenverkehrsverordnung (§ 25) eine Zeitspanne zwischen 30 Minuten und 3 Stunden betragen. Für die Verordnung einer Kurzparkzone ist der Gemeindevorstand zuständig. Grundlage für die Verordnung ist ein sogenanntes „Ermittlungsverfahren“. Grundsätzlich kann in einer Kurzparkzone zusätzlich zur zeitlichen Beschränkung der Parkdauer auch eine Parkgebühr eingehoben werden. - Gebührenpflichtige Zonen
Die Möglichkeit zur Verordnung von gebührenpflichtigen Parkplätzen wird (im Gegensatz zur Kurzparkzone) nicht in der Straßenverkehrsordnung des Bundes (StVO), sondern im Parkabgabegesetz (PAG) des Landes geregelt. Gebührenpflichtige Parkflächen sind kostenpflichtige Parkflächen, in denen Parken auch für mehr als drei Stunden erlaubt ist. Es ist laut Parkabgabegesetz auch möglich, für die ersten 30 bis 90 Minuten eine „Gratisparkzeit“ einzuräumen. - Parkabgabegesetz Land Vorarlberg
Das Parkabgabegesetz vom Land Vorarlberg wurde novelliert und tritt ab dem 01. Jänner 2026 in Kraft. Informationen und entsprechende Änderungen finden Sie unter dem Link. - Parkscheinautomaten im ÖBS-Shop
Im ÖkoBeschaffungsService vom Vorarlberger Gemeindeverband steht auch ein Parkscheinautomat der Firma Yunex zur Verfügung. Weitere Details und Zubehör finden Sie auf der Website des Gemeindeverbands. - Kooperation mit Smartparking
Die Initiative "Smartparking" ist ein Zusammenschluss führender Anbieter elektronischer Zahlungssysteme für bargeldloses Parken. Ihr Ziel ist es, das einfache und smartphonebasierte Bezahlen von Parkgebühren als Alternative zu Parkuhren und Parkscheinautomaten zu etablieren. Die Plattform versteht sich als dienstleistungs- und serviceorientierter Partner für Kommunen, insbesondere beim Einführen, Aufbauen und Betreiben moderner Zahlungssysteme. In Vorarlberg kooperieren die meisten Städte und Gemeinden mit Smartparking und stellen dadurch ihren Nutzer*innen die Apps EasyPark, Parkster und teilweise auch von Presto-Parking zur Verfügung. - Sachbezug für einen kostenlosen Parkplatz
Besteht für die Dienstnehmer*innen die Möglichkeit, das von ihr bzw. ihm für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit auf einem Abstell- oder Garagenplatz der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers zu parken, der im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegt, ist dafür ein monatlicher Sachbezug in Höhe von 14,53 Euro anzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website. - Plattform V-Parking
In den Anfängen des Parkraummanagements gründeten mehrere Städte und Gemeinden ein gemeinsames Netzwerk mit der Plattform "V-Parking". Ziel war es, den Nutzer*innen einen Überblick über die verschiedenen digitalen Bezahlsysteme und Tarife vom Parken in den beteiligten Gemeinden zu bieten. Heute ist die Plattform jedoch nicht mehr erforderlich. Handyparken ist längst etabliert und die Städte und Gemeinden stellen alle relevanten Informationen auf ihren Websites bereit. Die Standorte sind zudem in den gängigen Apps, wie EasyPark, Parkster oder auch Presto-Parking hinterlegt.