Holzheizung/Biomasse (Bundesförderung)

Der Bund fördert den Einbau von Holzheizungen im Rahmen der "Sanierungsoffensive" und der Aktion "Sauber heizen für alle".

Heizungstausch im Ein- oder Zweifamilienhaus ab 2026

Der Bund fördert den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch eine Stückholz-, Pellets- oder Hackgutheizung im Ein- oder Zweifamilienhaus mit bis zu 8.500,- Euro. Wird zeitgleich eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung installiert, gibt's 2.500,- Euro Solarbonus (der aber nicht mit dem "Bohrbonus" kombiniert werden kann).

Es gilt ein Fördervorrang für Nahwärmenetze: Ist der Anschluss an ein Nahwärmenetz technisch und wirtschaftlich möglich, so wird nur das Nahwärmenetz gefördert. Ob Sie im Einzugsgebiet eines Fernwärmenetzes liegen, finden Sie am Ende der Seite unter diesem Link heraus.

Die Förderung ist mit 30 % der investitionsfähigen Kosten begrenzt. Die Kombination mit der Förderung des Landes ist zulässig. Gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 3. Oktober 2025 umgesetzt wurden.

Die Einreichung für die Förderung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Registrierung (ab November möglich, das genaue Datum ist noch nicht bekannt). Für die Registrierung Ihres geplanten oder bereits umgesetzten Projekts benötigen Sie eine Kostenschätzung und ein ausführendes Unternehmen (also im Prinzip ein Angebot), das kann später aber noch geändert werden. Und das Protokoll einer Energieberatung zum Heizungstausch.

    Zur Energieberatung können Sie sich hier anmelden.

  2. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie (innerhalb von 9 Monaten) den Förderantrag stellen. Dazu muss der Heizungstausch abgeschlossen und die Rechnung durch die ausführenden Unternehmen gestellt sein.

Mehrgeschossiger Wohnbau / Reihenhausanlagen

Auch für Mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen steht im Rahmen der Bundesförderung Kesseltausch 2026 eine Förderung für zentrale Holzheizungen (Biomasse) zur Verfügung.
Gefördert wird der Ersatz bestehender Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizungen durch eine gemeinschaftlich genutzte Pellets-, Hackgut- oder Stückholzheizung, die mehrere Wohneinheiten versorgt.

Förderhöhe:

  • 8.500 € für Anlagen bis 50 kW
  • + 100 €/kW für den Leistungsanteil über 50 kW hinaus
  • + 120 €/kW für den Leistungsanteil über 100 kW

Zuschläge:

  • 2.000 € pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossene Wohneinheit
  • 1.000 € pro vorbereiteten Wohnungsanschluss (Leitung bis zur Wohneinheit, aber noch kein Anschluss)
  • Bonus thermische Solaranlage: + 400 €/m²

Förderbedingungen:

  • Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab dem 03.10.2025.
  • Registrierung ab November 2025 möglich, Antragstellung innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung.
  • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe vergeben.
  • Die Gesamtförderung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein Anschluss an ein zumutbares Fern- oder Nahwärmenetz besteht.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at. Außerdem stehen Ihnen unsere Förderprofis in der Energieberatung gerne zur Verfügung: 05572 31 202-112 oder energieberatung@energieinstitut.at.

Heizungstausch in einkommensschwachen Haushalten

Wird in einem "einkommensschwachen" Haushalt eine Öl- oder Gasheizung, eine Elektrodirekt- oder eine Kohleheizung durch eine Holzheizung ersetzt, fördern Bund und Land mit erhöhten Zuschüssen.

Alle Informationen zu dieser Förderschiene haben wir hier für Sie gesammelt.

veröffentlicht 01.07.2024 , zuletzt geändert 22.10.2025