Nahwärme (Bundesförderung)
Der Bund fördert den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz mit bis zu 4.000,- Euro, wenn dadurch ein fossiles Heizsystem ersetzt wird. Die Kombination mit Förderungen des Landes und der Gemeinden ist zulässig.
Heizungstausch im Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhaus 2026
Der Bund fördert den Ersatz von Öl- und Gasheizungen, Festbrennstoffkesseln ("Allesbrenner") und Elektrospeicherheizungen im Ein- oder Zweifamilienhaus und im Reihenhaus durch den Anschluss an ein Nahwärmenetz mit bis zu 4.000,- Euro.
Wird zeitgleich eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung installiert, gibt's 2.500,- Euro Solarbonus.
Die Förderung ist mit 30 % der investitionsfähigen Kosten begrenzt. Die Kombination mit der Förderung des Landes ist zulässig. Gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 7. Oktober 2026 umgesetzt werden.
Die Einreichung für die Förderung erfolgt in zwei Schritten:
- Die Registrierung ist ab dem 2. November möglich. Für die Registrierung Ihres geplanten oder bereits umgesetzten Projekts benötigen Sie eine Kostenschätzung, die später aber noch geändert werden kann. Und das Protokoll einer Energieberatung zum Heizungstausch.
Zur Energieberatung können Sie sich hier anmelden. - Nach erfolgreicher Registrierung können Sie (innerhalb von 9 Monaten) den Förderantrag stellen. Dazu muss der Heizungstausch abgeschlossen und die Rechnung durch die ausführenden Unternehmen gestellt und von Ihnen bezahlt sein.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at. Außerdem stehen Ihnen unsere Förderprofis in der Energieberatung gerne zur Verfügung: 05572 31 202-112 oder energieberatung@energieinstitut.at.