Wärmepumpen (Bundesförderung)
Der Bund fördert den Einbau von Wärmepumpen im Rahmen der "Sanierungsoffensive" und der Aktion "Sauber heizen für alle". Die Registrierung ist seit 24. November 2025 möglich.
Heizungstausch im Ein- oder Zweifamilienhaus ab 2026
Der Bund fördert den Ersatz von Öl- und Gasheizungen, Festbrennstoffkesseln ("Allesbrenner") und Elektrospeicherheizungen durch eine Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus mit bis zu 7.500,- Euro. Für Sole-Wasser- oder Grundwasser-Wärmepumpen gibt's einen "Bohrbonus" von 5.000,- Euro, wenn die Sonde oder der Brunnen neu geschlagen werden.
Es gilt ein Fördervorrang für Nahwärmenetze: Ist der Anschluss an ein Nahwärmenetz technisch und wirtschaftlich möglich, so wird nur das Nahwärmenetz gefördert. Ob Sie im Einzugsgebiet eines Fernwärmenetzes liegen, finden Sie am Ende der Seite unter diesem Link heraus.
Wird zeitgleich eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung installiert, gibt's 2.500,- Euro Solarbonus (der aber nicht mit dem "Bohrbonus" kombiniert werden kann).
Die Förderung ist mit 30 % der investitionsfähigen Kosten begrenzt. Die Kombination mit der Förderung des Landes ist zulässig. Gefördert werden Maßnahmen, die ab dem 3. Oktober 2025 umgesetzt wurden.
Die Einreichung für die Förderung erfolgt in zwei Schritten:
- Die Registrierung ist seit 24. November 2025 möglich. Für die Registrierung Ihres geplanten oder bereits umgesetzten Projekts benötigen Sie eine Kostenschätzung und ein ausführendes Unternehmen (also im Prinzip ein Angebot), das kann später aber noch geändert werden. Und das Protokoll einer Energieberatung zum Heizungstausch.
Zur Energieberatung können Sie sich hier anmelden. - Nach erfolgreicher Registrierung können Sie (innerhalb von 9 Monaten) den Förderantrag stellen. Dazu muss der Heizungstausch abgeschlossen und die Rechnung durch die ausführenden Unternehmen gestellt sein.
Mehrgeschossiger Wohnbau / Reihenhausanlagen
Auch für Mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen steht im Rahmen der Bundesförderung Kesseltausch 2026 eine Förderung für zentrale Wärmepumpenanlagen zur Verfügung.
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Zentralheizungssystems (z. B. Öl, Gas, Kohle, Koks oder Elektro) durch eine Wärmepumpe im mehrgeschossigen Wohnbau oder in Reihenhausanlagen.
Förderhöhe:
- 7.500 € für Anlagen bis 50 kW
- + 100 €/kW für die Leistung über 50 kW hinaus
Zuschläge:
- 2.000 € pro tatsächlich an das neue Zentralheizungssystem angeschlossene Wohneinheit
- 1.000 € pro vorbereiteten Wohnungsanschluss
- Bonus thermische Solaranlage: + 400 €/m²
- Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen): + 100 €/kW
Förderbedingungen:
- Förderfähig sind Lieferungen und Leistungen ab dem 03.10.2025.
- Registrierung ist ab November 2025 möglich, die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung erfolgen.
- Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe vergeben.
- Die Gesamtförderung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at. Außerdem stehen Ihnen unsere Förderprofis in der Energieberatung gerne zur Verfügung: 05572 31 202-112 oder energieberatung@energieinstitut.at.
Heizungstausch in einkommensschwachen Haushalten
Wird in einem "einkommensschwachen" Haushalt eine Öl- oder Gasheizung, eine Elektrodirekt- oder eine Kohleheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, fördern Bund und Land mit erhöhten Zuschüssen.
Alle Informationen zu dieser Förderschiene haben wir hier für Sie gesammelt.