Förderung Photovoltaik (PV)
Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen, die Sie in Vorarlberg für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erhalten können.
Für Photovoltaikanlagen in Vorarlberg gibt es folgende Förderungen:
- illwerke vkw Photovoltaik-Einspeisevergütung
- EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWpeak
Details und weiterführende Links dazu finden Sie im Folgenden. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen zu den Förderungen ohne Gewähr sind und aufgrund der limitierten Budgets die Bundesförderungen jederzeit ausgeschöpft sein können.
Außerdem gibt's Landesförderungen für Landwirtschaften oder Unternehmen, die
- versiegelte Flächen (etwa Parkplätze) mit PV überdachen
- landwirtschaftliche Gebäude mit PV-Anlagen belegen oder
Details zu diesen Förderungen finden Sie unter: vorarlberg.at/pv
illwerke vkw Photovoltaik-Einspeisevergütung - 2026
Für Photovoltaikanlagen in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) gibt es für Bestandskunden bis zu einer Anlagenleistung von 100 kWp folgende Einspeisevergütungen:
- vkw Strom Öko+ Bestandskunden (Einspeisevertrag vor 2026 bestehend):
9,0 Cent/kWh für die ersten 3.500 kWh pro Jahr,
7,0 Cent/kWh für die nächsten 6.500 kWh pro Jahr und
5,0 Cent/kWh für jede weitere kWh - vkw Strom Bestandskunden (Einspeisevertrag vor 2026 bestehend),
also nicht „vkw Strom Öko+“ beziehen:
7,0 Cent/kWh für die ersten 10.000 kWh pro Jahr und
5,0 Cent/kWh für jede weitere kWh
Für Photovoltaikanlagen in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) gibt es für vkw Neukunden oder einer Anlagenleistung über 100 kWp folgende Einspeisevergütungen:
- PV-Einspeisetarif Flex
mit monatlich angepasster Einspeisevergütung - PV-Einspeisetarif Dynamisch
mit viertelstündlich angepasster Einspeisevergütung
Detaillierte Informationen finden Sie unter auf der VKW-Website.
EAG Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen bis 1.000 kWpeak – 2026
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Die Förderstelle für die EAG Investitionsförderung ist die EAG Abwicklungsstelle.
Eine gute Übersicht zu den Förderungen erhalten sie bei www.pvaustria.at
Detailierte Informationen zur EAG Investitionsförderung unter: pvaustria.at/eag-investzuschuss/
- Für PV-Anlagen bis 20 kWp gibt es einen fixen Fördersatz (Kategorie A und B, siehe unten)
- Für PV-Anlagen ab 20 kWp gibt es einen max. Fördersatz, der vom Antragsteller unterboten werden kann, um in der Reihung der gelisteten Förderprojekte weiter vor gereiht zu werden und damit die Chance auf eine Förderung zu erhöhen. Die Förderung wird also quasi „versteigert“. Daher ist bei Anlagen in den Kategorien C und D im Zuge der Förderantragstellung der spezifische Förderbedarf in Euro pro kWp anzugeben.
- Die Höhe des Investitionszuschusses für Stromspeicher ist fixiert vorgegeben.
Kategorien A bis D
- Kategorie A: PV-Anlagen bis 10 kWp
- Kategorie B: PV-Anlagen > 10 bis 20 kWp
-> Kat. A und B: fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach first come – first serve - Kategorie C: PV-Anlagen > 20 bis 100 kWp
- Kategorie D: PV-Anlagen > 100 bis 1.000 kWp
-> Kat. C und D: Fördersatz nach eigener Angabe oder nach max. Fördersatz, Reihung der Anträge nach Höhe des angegebenen Fördersatzes
Fördersätze
| Kategorie | Förderhöhe |
| A (bis 10 kWp) | 150,- / kWp |
| B (10 bis 20 kWp) | 140,- / kWp |
| C (20 bis 100 kWp) | max. 130,- / kWp |
| D (100 bis 1.000 kWp) | max. 120,- / kWp |
| Speicher bis 50 kWh | 150,- / kWh |
Zuschläge
- Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten.
Dazu zählen u.a. gebäudeintegrierte Anlagen lt. Definition oder Anlagen an Lärmschutzwänden und –wällen sowie Staumauern. Agri-Photovoltaikanlagen, wenn vertikal montierte PV-Module oder aufgeständerte Module mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden errichtet werden. - „Made-in-Europe–Bonus“ für PV-Module 10%, Wechselrichter 10% und Stromspeicher 10% mit europäischer Wertschöpfung
=> EAG Abwicklungsstelle "Made in Europe-Bonus"
Abschläge
- Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (ausgenommen Agri-PV) oder einer Fläche im Grünland erhalten einen Abschlag von 25 % auf den Fördersatz.
Förderablauf
- Im Lauf des Jahres gibt es mehrere Calls zu denen ein Ticket für die Antragstellung gezogen werden kann.
- Termine für die Calls werden bekannt gegeben auf Homepage der EAG-Abwicklungsstelle im Menüpunkt „Förderkalender“
- Vor Förderantragstellung kann mit der Errichtung der PV-Anlage – egal ob private oder Gewerbeanlage – bereits begonnen werden.
- Die Antragstellung muss jedoch VOR Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
- Bei einer Förderabsage kann beim nächsten Call bezogen auf die ursprüngliche Antragstellugn neu beantragt werden. Neu ist: Privatpersonen, die in der Kategorie A oder B eingereicht haben, werden zur Förderung an den Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dort stehen zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung.
- Bei einer Förderzusage gibt’s eine Frist, innerhalb der die Anlage installiert sein muss. Bei einer Engpassleistung bis 100 kWp oder Erweiterungen um eine Engpassleistung von bis zu 100 kWp innerhalb von sechs Monaten.
Photovoltaikanlagen: Wissen allgemein
Grundlegende Informationen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen haben wir unter folgendem Link für Sie zusammen gestellt: => Link PV Infos