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Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen

Die erfreulicherweise stark zunehmende Anzahl an Solar- und Photovoltaikanlagen unterstreicht zusehends auch die Wichtigkeit einer sorgfältigen technischen Auslegung und hochwertigen gestalterischen Integration in die Gebäude.

Ansprechende Gestaltung als Basis für eine gute Akzeptanz

Für eine gute Akzeptanz der Solarenergie ist es auch wichtig, die Anlagen in hoher ästhetischer Qualität zu errichten. Dabei zeigt sich auch, dass eine Rücksichtnahme auf gestalterische Ansprüche in aller Regel zu keinen nennenswerten Einbußen im Solarertrag führt. In den meisten Fällen unterstützt eine schöne Einbindung sogar die Gesamtwirtschaftlichkeit.

Bauverfahren
Eine Bauanzeige oder Bauantrag für die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken ist nicht erforderlich, sofern die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden und

  • die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt, oder
  • im Falle der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand maximal 1,2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht.

Die Gemeindevertretung kann durch Verordnung für bestimmte Ortsteile, sofern dies zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich ist, bestimmen, dass die Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen nicht gilt.

Leitfaden bietet Unterstützung
Um Lösungen für gut gestaltete bzw. integrierte Solaranlagen zu unterstützten, haben wir in Zusammenarbeit mit dem vai Vorarlberger Architektur Institut einen Leitfaden zur Errichtung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen erstellt. Mit diesem Leitfaden erhalten Interessierte viele nützliche Informationen und Hilfestellungen zur Errichtung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen. Den Leitfaden finden Sie hier zum Download. Sie können auch gerne die gedruckte Version kostenlos bei uns bestellen.

Erkundigen Sie sich vor der Installation einer PV- oder Solaranlage formlos beim Bauamt Ihrer Gemeinde, ob es an Ihrem Standort einschränkende oder abweichende Regelungen gibt.