Neuer Biomasse-Nahwärmeindex in Vorarlberg
Aufgrund eines oft hohen Öl- und/oder Gas-Anteils in der Preisbildung stehen bisherige Indices für die Preisanpassung bei der Nahwärme mitunter in der Kritik. Nun besteht die Möglichkeit, mit dem Vorarlberger Biomasse-Nahwärmeindex eine Alternative in der Preisgestaltung anzubieten. Eine ebenfalls neu geschaffene Indexkommission wird die Entwicklungen beobachten.
Bisher sind in den Wärmelieferungsverträgen der Nahwärme-Anbieter oftmals eine einmalige Anschlussgebühr, ein laufender Grundpreis und ein Preis für die gelieferte Wärme (Wärmepreis) enthalten. Darüber hinaus ist dann noch eine Preissicherungsklausel die Regel, welche über einen Index die Grundgebühr (falls vorhanden) und den Wärmepreis basieren auf den sich ändernden Kosten anpasst. Bisher setzt sich dieser Index meist aus drei, jeweils gleich gewichteten Komponenten zusammen. Dies sind der Lebenshaltungskostenindex, die Ölpreisentwicklung und der Energieholzindex oder –alternativ- eine Konstante.
An dieser Zusammensetzung wurde in der Vergangenheit immer öfter Kritik laut, da hierbei Öl bzw. dessen Kostenentwicklung zu einem Drittel in den Gesamtindex eingeht, was wiederum weder den realen Verbräuchen noch den Gestehungskosten der Nahwärmebetreiber entspricht.
Daher hat das Land Vorarlberg unter Einbeziehung des Biomasseverbands, der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer, der illwerke vkw sowie des Energieinstituts den Biomasse-Nahwärmeindex entwickelt, welcher die realen Kostenstrukturen bestmöglich abbildet.
Zwei Bestandteile formen den neuen Index
Der neue Index unterteilt sich in zwei Sub-Indices, einem für die Anpassung des Arbeitspreises und einem für die Anpassung des Grundpreises. Diese Sub-Indices setzen sich wiederum aus weiteren Indices zusammen:
Der Grundpreis setzt sich so zusammen:
- 50 % Verbraucherpreisindex VPI und
- 50 % Baupreisindex für Hoch- und Tiefbau
Und der Arbeitspreis wie folgt:
- 75 % Energieholzindex EHI
- 12,5 % Tariflohnindex (Industrie)
- 7,5 % Verbraucherpreisindex Strom und
- 5 % Verbraucherpreisindex Flüssige Brennstoffe (ohne Kraftstoffe)
Die eingangs genannte Indexkommission hat hierbei eine Überwachungs- und Beratungsrolle und ist unteranderem mit dem Biomasseverband, der Arbeiterkammer und der Landwirtschaftskammer besetzt. Sie soll die Preiseentwicklungen beobachten, etwaige Probleme aufzeigen und hierfür Lösungsvorschläge erarbeiten.
Da die Anwendung des neuen Biomasse-Nahwärmeindex freiwillig ist, müssen Bestandsverträgen auf Wunsch geändert werden. Details dazu gibt's bei Ihrem Nahwärmeanbieter und auf der Website des Landes.