Neuer Ökostrom-Sondertarif für Gemeinden

Speziell für Gemeinden führt die illwerke vkw ab 01. März 2021 einen Sondertarif des Vorarlberger Ökostroms ein.

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Speziell für Gemeinden führt die illwerke vkw ab 01. März 2021 einen Sondertarif des Vorarlberger Ökostroms ein. Damit können Gemeinden, welche bisher einen Standardtarif der illwerke vkw bezogen haben, ohne oder nur mit geringen Mehrkosten auf den regionalen Ökostrom umsteigen.

Beim neuen Sondertarif für Gemeinden gilt ein Einheitspreis für alle Gemeindeanlagen, womit auch die bisherige Tarifstruktur vereinfacht wird:

Energiepreis:

  • Verbrauchspreis: 5,95 ct/kWh exkl. USt.
  • Grundpreis: 24 Euro/Jahr exkl. USt.
  • Preisgarantie: 31.3.2022

Der Gemeinderabatt gemäß Rahmenvertrag des Gemeindeverbands ist dabei schon inkludiert und kommt nicht zur Anwendung. Im Energiepreis bereits enthalten sind die Mehrkosten durch §10 (12) Ökostromgesetz, die Marktgebietstrennung AT/DE sowie das novellierte Bundes-Energieeffizienzgesetz.

Rund 6.000 Vorarlberger Erzeuger*innen liefern Energie aus ihren Photovoltaikanlagen für den illwerke vkw Ökostrom.

Anrechenbarkeit im e5-Maßnahmenkatalog

Mehr als 6.000 Vorarlberger Erzeuger produzieren den Ökostrom in ihren Kleinwasserkraftwerken, Bioenergieanlagen und Photovoltaikanlagen, wodurch Vorarlberger Ökostrom zu 100% aus der Region stammt. Zukäufe über den Stromhandel und Börsen sind daher nicht notwendig, weshalb der Ökostrom der illwerke vkw auch die TÜV-Austria Zertifizierung für Ökostrom besitzt. Dadurch erhalten Gemeinden beim e5-Audit für den Bezug des Ökostroms der illwerke vkw die höchste Bewertung im Maßnahmenkatalog.

Mehr Informationen zum neuen Sondertarif für Gemeinden finden Sie hier: https://www.vkw.at/gemeinden.htm

Mag. (FH) DI Gregor Sellner

Geschäftsführung Gemeinden und Regionen
T +43 5572 31 202 - 25
veröffentlicht 25.02.2021 , zuletzt geändert 27.02.2024