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Förderungen zum Ersatz von Öl- und Gasheizungen 2024 (private Wohngebäude)

Wer eine Ölheizung, eine Gasheizung, einen Festbrennstoffkessel (Kohle/Koks) oder eine Stromdirektheizung durch ein klimafreundliches System ersetzt, wird vom Bund, vom Land und von den Energieversorgern finanziell unterstützt. Das Wichtigste im Überblick finden Sie hier.

"Raus aus Öl" Förderung vom Bund

im Ein- oder Zweifamilienhaus

Die Bundesförderung wird 2024 in Form von technologiespezifischen Förderpauschalen vergeben. Das bedeutet, der Ersatz einer Ölheizung, Gasheizung, einem Kohle/Koks-Allesbrenner oder einer Strom-Direkt-Heizung wird beim Umstieg auf folgende Technologien wie folgt gefördert (jeweils maximale Förderhöhen):

  • Nah- oder Fernwärme: 15.000,-
  • Pelletszentral- oder Hackgutheizung: 18.000,-
  • Stückholzzentralheizung: 16.000,-
  • Luft-Wärmepumpe: 16.000,-Grundwasser- oder Sole-Wärmepumpe: 23.000,-

Die Förderung ist mit 75 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Die wesentlichsten Fördervoraussetzungen

Auch heuer gibt's vom Bund einen Solarbonus über 2.500,- Euro, wenn im Zuge des Heizungstausches auch eine thermische Solaranlage installiert wird.

Und die Details zur Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt's hier.

Die Antragstellung zur Raus aus Öl-Förderung des Bundes läuft zweistufig ab

  1. Online-Ticket ziehen und damit Anteil am Förderkuchen sichern. Das kann, muss aber nicht vor Beginn der Umsetzung erfolgen. Dazu braucht's keine Unterlagen. ABER:
  2. Binnen 12 Monate muss die Heizungsumstellung abgeschlossen sein, erst dann kann der eigentliche Antrag gestellt werden (die Fördermittel sind nach Schritt eins bereits reserviert). Dazu braucht's dann die erforderlichen Unterlagen (unter anderem einen Energieausweis oder Energieberatungsprotokoll und die Schlussrechnung vom Installationsbetrieb).

Die Maßnahmen sind auch rückwirkend (ab 1. Jänner 2023) förderbar. Alle Details zur Bundesförderung und den Link zur Antraggstellung finden Sie auf der Website der KPC: "Öl raus" im Einfamilienhaus oder Reihenhaus.

Bundesförderungen für den Heizungstausch im mehrgeschoßigen Wohnbau

Im mehrgeschoßigen Wohnbau wird wie im Ein- oder Zweifamilienhaus technologiespezifisch gefördert. Zusätzlich sind die Förderhöhen abhängig von der Kesselleistung:

neue Heizung < 50 kW 50 bis 100 kW > 100 kW
Nah- oder Fernwärme 15.000,- 25.000,- 31.000,-
Pelletszentral- oder Hackgutheizung 18.000,- 30.000,- 37.000,-
Stückholz 16.000,- 26.000,- 31.000,-
Luftwärmepumpe 16.000,- 26.000,- 31.000,-
Erdsonde- oder Grundwasserwärmepumpe 23.000,- 37.000,- 45.000,-

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Boni für zusätliche Maßnahmen, zum Beispiel

  • für die Zentralisierung der Heizung: 4.000,- Euro je Wohnung
  • Umstieg auf Niedertemperatur-Verteilsystem: 4.000,- Euro je Wohnung
  • Bohrbonus für Grundwasser- oder Erdsonden-Wärmepumpen: 10.000,-
  • Solarbonus für den gleichzeitigen Einbau einer thermischen Solaranlage: bis zu 5.000,- Euro

Alle genannten Beträge sind Maximalbeträge. Die Förderhöhe ist mit 75 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt. Details finden Sie hier.

Raus aus Öl-Förderungen vom Land

Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Energieförderung den Wechsel auf eine Holzheizung, Hausanschluss an Nahwärme oder Heizungswärmepumpen. Die Förderung beträgt beim Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch ein im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie förderbares Heizungssystem

  • in Eigenheimen zur Basisförderung von 2.000,- Euro einen Förderbonus in Höhe von 2.000,- Euro - gesamt also 4.000,- Euro. Bei Luftwärmepumpen wird die Förderung um 50 % reduziert.
  • in Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der "Raus aus Öl"-Bonus 4.000,- Euro zusätzlich zur Basisförderung (1.000,- Euro je Gebäude plus 400,- je Wohnung).

Wichtigste Voraussetzungen: Das Gebäude muss 10 Jahre oder älter sein und das alte fossile Heizsystem muss vollständig entfernt werden. Die Antragstellung beim Land erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen. Mehr Informationen zur Landesförderung finden Sie hier.

Achtung: Bei Luftwärmepumpen gelten bei der Landesförderung strenge Anforderungen an den Schallschutz - sprich: Es werden nur besonders leise Luftwärmepumpen gefördert. Eine Liste der förderfähigen Anlagen gibt's hier.

Für einkommensschwache Haushalte haben Bund und Land die Förderung auf bis zu 100 % der Kosten erhöht. Die wichtigsten Details dazu finden Sie hier.

Biomasse- und Solaranlagenförderung der Gemeinden

Viele Vorarlberger Gemeinden fördern den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem zusätzlich zur Landesförderung. Ob auch Ihre Gemeinde den Umstieg finanziell unterstützt, finden Sie in unserer Übersicht über die Vorarlberger Gemeindeförderungen heraus.

Wärmepumpenförderung der Energieversorger

Die Vorarlberger Stromversorger fördern den Einbau einer Wärmepumpe mit 500,- Euro im Einfamilienhaus und mit 500,- Euro plus 100,- Euro je Wohnung in Mehrwohnungsgebäuden.

Raus aus Öl-Förderung für Unternehmen

Nähere Informationen für Unternehmen finden Sie hier.

Die Profis unserer Energieberatung sind immer am aktuellsten Stand, was Förderungen anbelangt. Sie stehen Ihnen am Energietelefon mit Rat und Tat zur Seite: 05572 31 202-112 oder energieberatung@energieinstitut.at.