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Neubauförderung des Landes Vorarlberg 2024

Die Wohnbauförderung unterstützt die Schaffung von Wohnraum nach sozialen, energieeffizienten und ökologischen Gesichtspunkten. Zusätzlich zu einer Basisförderung werden entsprechende Maßnahmen durch Boni belohnt. Einen kurzen Überblick finden Sie im Folgenden.

Die Wohnbauförderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt, das zur Hälfte bei Baubeginn und zur Hälfte nach Fertigstellung ausgezahlt wird. Die Laufzeit beträgt 35 Jahre. Es kann zwischen einer steigenden (von 0,25% bis 1,5%) und einer fixen Verzinsung (1,25%) gewählt werden. Die Höhe des Darlehens setzt sich aus der Basisförderung und pauschalen Zuschlägen zusammen, die in Abhängigkeit sozialer Rahmenbedingungen und/oder energetischer oder ökologischer Maßnahmenbündel gewährt werden.

Basisförderung

Die Basisförderung steht allen zu, die die formalen Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllen (österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt, Hauptwohnsitz, Wohnbedarf, Einkommensgrenzen). Die Basisförderung wird als Pauschale gewährt und beträgt

  • 40.000,- Euro für ein Einfamilienhäuser
  • 50.000,- Euro für Doppel- oder Reihenhäuser
  • 60.000,- Euro für Eigentumswohnungen
  • 65.000,- Euro für Ersatzneubauten, Zu-, Ein- oder Umbauten
  • 70.000,- Euro für organisierte Baugruppen mit mindestens vier Wohnungen in verdichteter Bauweise und
  • 100.000,- Euro für Wohnbauinitiativen (sind in den Richtlinien definiert).

Zuschläge

Zusätzlich zur Basisförderung werden Zuschläge gewährt:

  • Soziale Zuschläge (10.000,- Euro je Kind und/oder 20.000,- für den erstmaligen Erwerb von Eigentum)
  • Zuschläge für Klimaschutz und Regionalität (bis zu 60.000,- Euro für energieeffizientes, klimaschonendes Bauen und/oder die Anwendung regionaler Baustoffe).

Mindestanforderungen

Es gibt einige personenbezogene Voraussetzungen zum Erhalt der Wohnbauförderung. Die Wichtigsten:

  • Förderwerber*innen besitzen entweder die österreichische Staatsbürgerschaft oder sind rechtlich gleichgestellt.
  • Der geförderte Wohnraum dient dem ganzjährigen Wohnbedarf und als Hauptwohnsitz. Ein dringender Wohnbedarf liegt vor und die Förderwerber*in erwirbt mit der geförderten Wohnung nicht zeitgleich mehr als eine weitere Wohnung.
  • Das monatliche Nettoeinkommen des Haushalts liegt unter den Grenzwerten von 4.000,- (1 Person), 7.000,- (2 Personen) bzw. 8.250,- (3 oder mehr Personen). ACHTUNG: Das 13. und 14. Monatsgehalt werden berücksichtigt, sprich: Jahres-Nettoeinkommen geteilt durch zwölf.
  • Der geförderte Wohnraum ist nicht größer als 150 m² (bzw. 200 m² bei zwei baulich getrennten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus).

Energetische Mindestkriterien sind in der Wohnbauförderung seit einigen Jahren nicht mehr festgeschrieben. Gebäudetechnik- und materialseitig gibt es jedoch einige Mindestanforderungen, die von allen Förderwerbern erfüllt werden müssen:

  • Eine PV- oder thermische Solaranlage ist obligatorisch.
  • Eine Gasheizung ist nicht mehr zulässig (ausgenommen ist die Anbindung an ein bestehendes fossiles System im Falle einer Bestandserweiterung).
  • HFKW-freie Baustoffe bei Dämmung, Abdichtung und Installationen
  • PVC-freie Baumaterialien im Innenraum (ausgenommen Elektroinstallationen)
  • Alle für den Bau erforderlichen Hölzer (inkl. Fenster, Fußböden, Türen und Terrassenböden) müssen aus nachhaltiger Gewinnung stammen. Bei der Verwendung von Hölzern von außerhalb EU-Europas oder der Schweiz muss das mittels FSC- oder PEFC-Zertifikat nachgewiesen werden.
  • Verputz mit maximal 6% Kunststoffanteil und zementgebundene Kleber

Details zu den Mindestanforderungen finden Sie in den Richtlinien im Anhang 1.

Alle Details zur Förderng, die aktuellen Richtlinien sowie die Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie hier.

Zusatzförderungen von Land und Gemeinden

Seit 2022 werden im Neubau keine Heizsysteme mehr gefördert. Für den Einbau von Komfortlüftungen und die Errichtung von thermischen Solaranlagen jedoch werden noch Zuschüsse gewährt. Mehr dazu lesen Sie in unserer Übersicht über die Energieförderungen.

Viele Gemeinden Vorarlbergs bieten als zusätzlichen Anreiz Förderungen beim Einsatz von Erneuerbarer Energie und für Energiesparmaßnahmen allgemein. Einen laufend aktualisierten Überblick finden Sie hier.

Wir empfehlen Ihnen: Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Wohnbauförderung. Werden sie bereits bei der Planung berücksichtigt, können die Fördermittel optimal ausgeschöpft werden. Das wirkt sich - trotz günstiger Zinssituation - positiv auf die Finanzierung Ihres Bauvorhabens aus. Die Förderprofis unserer Energieberatung stehen Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12 Uhr am Energietelefon unter 05572 31 202-112 zur Verfügung. Werfen Sie auch einen Blick in unser Veranstaltungsprogramm, in dem wir regelmäßig und kostenlos über die Wohnbauförderung informieren.