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PV-Balkonanlagen bzw. Stecker-PV: Strom direkt in die Steckdose

Sie erfreuen sich steigender Beliebtheit: kleine PV-Anlagen, die an Balkonen, auf Vordächern oder an Hauswänden montiert und direkt in die Hauselektrik integriert werden. Eine häufig gestellte Frage sorgt durchaus für Diskussionen, nämlich die, ob (bzw. unter welchen Voraussetzungen) die Geräte angesteckt werden dürfen oder fix installiert werden müssen. Wir versuchen im Folgenden deshalb, zusammen zu fassen, was Sie bei der Installation einer PV-Balkonanlage beachten sollten:

Solar Panels on Balcony of Apartment Building. Modern Balcony wi

Wie groß darf eine PV-Balkonanlage sein?

So genannte Kleinsterzeugungsanlagen dürfen bis max. 800 Watt einspeisen.

Sind Steckerverbindungen erlaubt?

Eine PV-Balkonanlage ist streng genommen keine Anlage, sondern ein Gerät. Verantwortlich dafür ist zur Gänze der Betreiber (also Sie, wenn Sie eine solche Anlage aufstellen/montieren). Aufgrund der Normenlage (OVE E 8101 2019-01-01/551.7.2/ii) und der Elektrotechnikverordnung ist der Steckerbetrieb verboten - außer der Inverkehrbringer der Anlage (Hersteller, Händler) legt eine Risikoanalyse gemäß Elektrotechnikverordnung vor, dass die Steckerlösung sicher ist. Sprich (und wer als gelernte Österreicherin, als gelernter Österreicher kennt das nicht): Eigentlich ist der Steckerbetrieb verboten, aber halt nicht ganz. Größtmögliche (Rechts-)Sicherheit bietet nur die Installation durch einen Fachbetrieb.

Jedenfalls sehr gefährlich und unzulässig ist es, mehrere Kleinstanlagen über eine Steckerleiste zusammen zu führen.

Die Norm und die Elektrotechnikverordnung legen den Stand der Technik fest. Wird eine Anlage in Betrieb genommen, die diesem Stand der Technik nicht entspricht, kann das nicht nur lebensgefährlich werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Versicherung im Schadensfall (Brand, Verletzung) nicht leisten muss oder Regressansprüche stellen kann.

Warum ist es sinnvoll, die Anlage vom Fachbetrieb installieren zu lassen?

Höchstmögliche Sicherheit bietet das feste Anschließen des Gerätes. Dann entspricht es auch dem Stand der Technik und Sie sind als Betreiber*in der Anlage auch rechtlich sicher. Der Fachbetrieb prüft auch, ob die Hausinstallation mit der Anlage klar kommt. Das ist zwar in den meisten Fällen völlig problemlos der Fall - bei alten Installationen aber nicht immer.

Warum muss die Anlage dem Netzbetreiber (Vorarlberg Netz) gemeldet werden?

Spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme muss der Netzbetreiber schriftlich verständigt werden (das können Sie für vorarlberg netz hier tun). Dies ist neben weiteren Pflichten in den Marktregeln der E-Control beschrieben (Kap. 2.1 Kleinsterzeugungsanlagen bis <0,8kW).

Die zwei wesentlichen Gründe dafür sind, dass die korrekte Erfassung des Energiebezuges einer Anlage des Netzbenutzers nicht beeinträchtigt werden darf. Wenn in einer Anlage noch ein alter Ferraris-Zähler installiert ist, kann dieser bei überwiegendem Einspeiserbetrieb unter ungünstigen Umständen rückwärtslaufen, was beim Energieversorger ein Riesen-Prozedere auslöst. Bei den neuen Smart Meter-Zählern ist das Problem behoben.

Eine Anmeldung ist zudem notwendig, um Netz- und Zählermonteur*innen vor einem elektrischen Schlag aus der Anlage zu schützen.

Was ist rechtlich sonst noch zu beachten?

In Wohnanlagen darf so eine Balkonanlage nicht ohne weiteres aufgestellt oder montiert werden. Ggfs. sind (Mit-)Eigentümer*innen zu informieren oder sogar zu fragen.

Ein sicherer Betrieb ist bei Einhaltung der geltenden Normen gewährleistet. Von einem seriösen Anbieter können Sie erwarten, dass er ein Produkt mit CE-Kennzeichnung vertreibt, die Einhaltung der Errichtungsbestimmungen der E-Control beachtet hat und dem Wirtschaftsministerium eine Risikoanalyse vorgelegt hat, wenn das Gerät einen Stecker hat und nicht vom Fachbetrieb fix angeschlossen werden soll.

Wir empfehlen aber grundsätzlich, eine solche Anlage vom Fachbetrieb installieren zu lassen. Aufwand und Kosten dafür sind überschaubar.
Die Energieberatung im Energieinstitut Vorarlberg

Weiterführende Hinweise und rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen:

Eine kompakte und aktuelle Zusammenfassung zum Thema finden Sie auf der Website des VKI.