Um einen schnellen Ausstieg aus Benzin und Diesel zu ermöglichen, stellen Bund und Land eine breites Angebot an Förderungen für den Umstieg auf Fahrzeuge mit emissionsfreien bzw. emissionsarmen Antrieben zur Verfügung.
Landesförderungen
Im Rahmen der „Energieautonomie+“ fördert das Land folgende Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Elektromobilität:
- E-PKWs im öffentlichen Interesse
- E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge (nur Betriebe, Gemeinden und Vereine)
- E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
Detaillierte Informationen finden sie unter diesen Link.
Bundesförderungen für emissionsarme Fahrzeuge
Fahrzeug |
Fahrzeugklasse |
Importeursanteil |
Pauschalförderung |
Batterieelektrische KFZ |
M1, N1 |
2.000 |
3.000 |
Brennstoffzellenfahrzeuge |
M1, N1 |
2.000 |
3.000 |
Plug-In Hybridfahrzeuge |
M1, N1 |
1.250 |
1.250 |
Range Extender und Reichweitenverlängerer |
M1, N1 |
1.250 |
1.250 |
(E-)Transporträder |
– |
100 |
800 |
E-Mopeds |
L1e |
350 |
450 |
E-Motorräder |
L3e < 11 KW |
500 |
700 |
E-Motorräder |
L3e > 11 KW |
500 |
1.400 |
E-Leichtfahrzeuge |
L2e, L5e, L6e, L7e |
– |
1.300 |
Hinweise:
- Die Anschaffung von E-Fahrräder durch Privatpersonen ist leider nicht förderfähig.
- Für PKW gilt: Die vollelektrische Reichweite muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
- Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
- Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.
- Die Förderung ist mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt – damit kann die Förderung auch geringer als die Förderungspauschale sein.
Private E-Ladeinfrastruktur
Die private E-Ladeinfrastruktur ist weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf und erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.
- Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus
Insgesamt 600 Euro pro Ladestation bzw. Ladekabel - Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
Insgesamt 900 Euro pro intelligenter Ladestation - Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Insgesamt 1.800 Euro pro intelligente Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Weitere Informationen zum Förderprogramm der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur des Landes finden Sie hier.
Informationen zur Förderungsaktion E-Mobilität für Privatpersonen des Bundesministeriums für Klimaschutz gibt es hier.