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KPC fördert Energiemaßnahmen an kommunalen Gebäuden

Ab 1.7.2015 sind auch Förderungen für kommunale Objekte abrufbar. Manche Förderungen sind mit Prozentsätzen definiert, andere sind Pauschalbeträge in Abhängigkeit der Leistung der Anlage.

Ab 1.7.2015 sind auch Förderungen für kommunale Objekte abrufbar. Manche Förderungen sind mit Prozentsätzen definiert, andere sind Pauschalbeträge in Abhängigkeit der Leistung der Anlage.

Geltungsbereich

Die im Folgenden beschriebenen Förderungen gelten bei Maßnahmen/Projekten an Gebäuden im Eigentum der Kommune. Sanierungsmaßnahmen bzw. Projekte an Gebäuden im Eigentum eines Betriebes (man spricht von sog. Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit, häufig eine Gebäudeimmobiliengesellschaft GIG) werden wie Betriebe gefördert.
Die Förderungen für Betriebe und GIGs finden Sie hier:

Förderungen für kommunale Gebäude und deren Technik

Beginnend mit 1.7.2015 sind über die KPC Fördermittel für Sanierungen in und an Gemeindeobjekten und deren Haustechnik für vielfältige Maßnahmen verfügbar.
Zu beachten ist, dass die interessierte Gemeinde eine Ko-Förderung vom Bundesland Vorarlberg beisteuern muss. Jedoch gilt die Bedarfszuweisung bereits als Ko-Förderung.

Das Förderprogramm für Kommunen ist in zwei Bereiche unterteilt:

1. Energieversorgung

Darunter werden die folgenden Wärmesysteme gefördert, sowohl bei einem Tausch (Sanierung), wie auch beim Neubau:

  • die folgenden Systeme sind alle im Infoblatt "Umweltfreundlich Heizen" zusammen gefasst:
    - Holzheizung mit < 400 kW
    - Solaranlagen mit < 100 m2
    - Fernwärmeanschlüsse mit < 400 kW
  • Biomasseheizungen mit≥ 400kW
  • Fernwärmeanschlüsse≥ 400 KW
  • Wärmepumpen (in allen Leistungsgrößen)
  • Solaranlagen mit≥ 100m2
  • und die sog. Photovoltaik 2015 Förderung.

Details zu diesen Förderungen finden Sie in den jeweiligen Infoblättern auf der Homepage der KPC: Was wird gefördert, Förderhöhe, Zuschläge, technische Grenzwerte die einzuhalten sind, letzter Termin der Antragstellung, erforderliche Einreich- und Abrechnungsunterlagen, Kontaktdaten.

2. Energiesparen

Darunter werden die folgenden Techniksysteme sowie Gebäudemaßnahmen gefördert:

  • LED-Systeme im Innenbereich (aber nicht für LED Retrofit, d.h. nicht für den einfachen Lampentausch)
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Neubau in energieeffizienter Bauweise
  • Energiesparmaßnahmen (das sind Maßnahmen für „gewerbliche“ Produktionsprozesse, wie Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen oder Druckluftkompressoren, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik, usw. )
  • und die Förderung Mustersanierung 2015 für besonders engagierte Gebäudesanierungen.

Details zu diesen Förderungen finden Sie in den jeweiligen Infoblättern auf der Homepage der KPC: Was wird gefördert, Förderhöhe, Zuschläge, technische Grenzwerte die einzuhalten sind, letzter Termin der Antragstellung, erforderliche Einreich- und Abrechnungsunterlagen, Kontaktdaten.

Zeitpunkt der letztmöglichen Antragstellung

Achten Sie unbedingt auf den letztmöglichen Zeitpunkt der Antragstellung für ihre Förderung. Dieser kann in jeder Förderschiene anders geregelt sein. Z.B. lautet die Vorschrift in der thermischen Gebäudesanierung: „Zeitpunkt der Antragstellung: vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.“
Das führt dazu, dass Sie Ihren Förderantrag gestellt haben müssen, bevor Sie ihre rechtsverbindliche Bestellung tätigen.