Warum braucht es einen Energieausweis?
Aufgrund steigender Energiekosten spielt die Energieeffizienz eines Gebäudes für den Betreiber eine immer bedeutendere Rolle. Zur einfachen Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Gebäuden wurde der Energieausweis entwickelt.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis für ein Gebäudeist vergleichbar mit einem Typenscheinfür ein Kraftfahrzeug. Beide, der Typenschein und der Energieausweis, enthalten Informationen über Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und „Normverbrauch”. (Bei Gebäuden beschreibt der Normverbrauch den Energieverbrauch für eine konstante Innentemperatur pro m2 Bruttogeschossfläche während einer Heizperiode.)
Was beim Auto der Treibstoffverbrauch auf 100 km ist, ist beim Haus der Energiebedarf pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche.
Der Energieausweis ermittelt die zu erwartenden energetischen Aufwendungen für den Betrieb eines Gebäudes. Darin inbegriffen sind die Energien für Heizung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Klimatisierung und die damit verbundenen Betriebs- und Rohrleistungsverluste. Zur Ermittlung Dieser wird ein jeweiliges durchschnittliches Norm-Nutzerverhalten zugrunde gelegt.
Wann ist ein Energieausweis notwendig?
- Baurechtliches Verfahren (1)
d.h. bei bewilligungspflichtigen Neubauten und Sanierungen
ab 1.Jänner 2008 als Beilage der Baueingabeunterlagen z.B.bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes. - Verkauf und Vermietung von Bestandsgebäuden (2)
wenn die Baubewilligung nach dem 1.1.2006 erfolgte: ab 1.Jänner 2008;
ansonsten ist ab 1.Jänner 2009 (mit Baubewilligung vor dem 1.1.2006) der Energieausweis vor Abschluss des Vertrags unaufgefordert vom Verkäufer/Vermieter vorzulegen. - Inanspruchnahme von folgenden Fördermitteln:
- Wohnbauförderung
- Sanierungsberatungsförderung
- Förderung für Erneuerbare Energieträger: Biomasse , Wärmepumpe
- Gewerbliche Sanierungsmaßnahmen/Unternehmensberatung
Das mit 1. Dezember 2012 in Kraft tretende EAVG bringt neue Regelungen mit sich. Genaueres darüber lesen Sie bitte anbei im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
Genauere Details zum Energieausweis erfahren Sie in der Energieausweis-Zentrale (EAWZ) unter folgendem Link