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Feldkirch Dachbegrünung

Gefördert wird die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen auf neu errichteten und bestehenden Wohnhäusern ab dem 1.9.2023.

Förderausmaß

  • Förderbar sind die Kosten der Gründacherrichtung ab der Oberkante der Dachabdichtung. Bei Selbsterrichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
  • Errichtungskosten werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten, maximal jedoch mit 2.000 Euro gefördert.
  • Wird bei extensiver Dachbegrünung zusätzlich eine Solaranlage errichtet, beträgt die maximale Förderhöhe 2.500 Euro. Die Kosten der Errichtung der Solaranlage werden nicht nach diesen Förderrichtlinien gefördert.

Ausführliche Förderbedingungen finden Sie unter „Dachbegrünungen“ hier.

Kontakt:
Amt der Stadt Feldkirch
+43/5522-304-1451
umwelt@feldkirch.at