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Frastanz Fahrradanhänger

Gefördert werden Fahrradanhänger, Trolleys und Lastenfahrräder unter folgenden Vorraussetzungen:

Kriterien für eine Unterstützung:

  • Hauptwohnsitz in Frastanz
  • (Neu)-Kauf bei einem lokalen Händler aus dem Gebiet der Regio im Walgau
  • Anhänger, Lastenfahrrad, etc. muss den gültigen Richtlinien der StvO entsprechen
  • Kaufzeitraum ab 1.3.2024
  • Fördervolumen gesamt max. € 5.000,–

Kontakt:
Ulrike Veit
+43 / 5522 / 51 534-16
ulrike.veit@frastanz.at
www.frastanz.at