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Wolfurt Förderung für die Nachrüstung von E-Ladestationen in bestehenden Mehrwohnungsanlagen

In einer bestehenden Mehrwohnungsanlage ist das Nachrüsten bzw. die Installationen von E-Ladestationen mit hohen Kosten verbunden. Die Förderung soll zur Abdeckung der Mehrkosten dienen. Diese Förderung gilt nur für bestehende Gebäude bzw. Mehrwohnungsanlagen ab 3 Einheiten.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.