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Mobilitäts-Förderungen für Privatpersonen

Um einen schnellen Ausstieg aus Benzin und Diesel zu ermöglichen, stellen Bund und Land eine breites Angebot an Förderungen für den Umstieg auf Fahrzeuge mit emissionsfreien bzw. emissionsarmen Antrieben zur Verfügung.

Wer mit erneuerbarem Strom statt mit fossilen Treibstoffen von A nach B gelangt, wird dabei vom Bund unterstützt (Achtung: Förderquote max. 50%, bei E-Mobilität und E-Laden ist der Nachweis vom Bezug von Ökostrom zu erbringen):

  • E-Auto: 5.000,- Euro Förderung (2.000,- davon als Importeursanteil) für die Anschaffung von batterieelektrischen PKWs.
  • E-Leichtfahrzeuge: 1.300,- Euro Förderung
  • E-Lastenfahrräder (klassisches Lastenrad mit E-Motor, aber auch z. B. „Baywa E-Tuk Tuk“): 900,- Euro Förderung (kein Importeursanteil). Achtung: Auch einige Vorarlberger Gemeinden fördern die Anschaffung von Lastenfahrrädern. Alle Gemeindeförderungen finden Sie hier.
  • E-Falträder (Abhängig vom Besitz einer Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr): 500,- Euro Förderung (kein Importeursanteil).
  • E-Mopeds & Co: Für E-Motorräder und Mopeds gibt’s je nach Fahrzeugklasse Förderungen bis zu 2.300,- Euro (500,- Euro davon als Importeursanteil)

Förderung von Ladeinfrastruktur

Wird eine Ladeinfrastruktur installiert (z. B. Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Landekabel), dann gibt’s

  • 600,- Euro bei Zuschuss vom Bund Ein- oder Zweifamilienhäuser  
  • 900,- Euro Zuschuss vom Bund bei Wohnanlagen als Einzelanlage  
  • 1800,- Euro Zuschuss vom Bund bei Wallboxen in Wohnanlagen als Teil einer Gemeinschaftsanlage. Zzgl. einer Förderung für den Hausanschluss und das Lastmanagement von bis zu € 300,- pro erschlossenem Stellplatz.

Die Antragstellung beim Bund erfolgt direkt auf www.umweltfoerderung.at. Nach der Online-Registrierung (1. Schritt) werden Fördermittel reserviert, die innerhalb von 36 Wochen abgerufen werden müssen (2. Schritt). Dafür muss das Fahrzeug zugelassen sein und neben anderen Unterlagen der Nachweis über den Bezug von 100 % Ökostrom vorliegen.

Bei Fahrrädern entfällt die Registrierung (Schritt 1) und der Antrag kann nach dem Kauf direkt gestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich ggfs. vor dem Kauf über die verfügbare Förderung zu informieren.

Die Anschaffung von „klassischen“ E-Bikes durch Privatpersonen wird nicht mehr gefördert. Privatpersonen können jedoch indirekt im Rahmen der Jobrad-Aktion von betrieblichen E-Bike-Förderungen profitieren. 

  1. Weitere Informationen zum Förderprogramm der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur des Landes finden Sie hier.
  2. Informationen zur Förderungsaktion E-Mobilität für Privatpersonen des Bundesministeriums für Klimaschutz gibt es hier.