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Datenschutzerklärung | Impressum | Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO in ihrer jeweils gültigen Fassung können Sie hier oder in der Downloadbox (rechts oder unten in der mobilen Ansicht) herunterladen (pdf, 135 kB).

Impressum

Das Impressum finden Sie in der Textbox rechts (bzw. unten in der mobilen Ansicht).

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der aktuell gültigen Fassung (September 2019) zum druckoptimierten Download finden Sie hier.

1. Allgemeines

Das Energieinstitut Vorarlberg (EIV) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem EIV und seinen Kunden. Allfällige spezielle vertragliche Vereinbarungen gehen jedoch diesen AGB vor.

  1. Diese AGB sind gültig ab 1. September 2022.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

2. Teilnahme an Veranstaltungen und Schulungen

  1. Das Angebot an Veranstaltungen und Schulungen (VAuS) des Energieinstitut Vorarlberg ist freibleibend und unverbindlich. Angebotsfristen sind verbindlich.
  2. Für jede VAuS gelten Mindest- und MaximalteilnehmerInnen-Zahlen.
  3. Anmeldungen von Teilnehmenden zu VAuS haben über die Homepage des EIV zu erfolgen. Es werden auch eindeutig formulierte E-Mails akzeptiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Durch diese Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die jeweils gültige Fassung der AGB und der aktuellen DSGVO.
  4. Sofern nicht anders vorgesehen, erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie bei mindestens 80% der VAuS anwesend waren. Teilnahmebestätigungen sind gebührenfrei.
  5. Das Energieinstitut Vorarlberg behält sich vor, VAuS zu ändern (Beginnzeit, Datum, Orte) bzw. abzusagen (z.B. bei zu geringer Teilnahme). Über Änderungen und Absagen werden die Teilnehmenden rechtzeitig telefonisch oder schriftlich informiert.
    • Bei unzumutbarer Änderung können Teilnehmende von der Anmeldung kostenfrei zurücktreten und erhalten einen allfällig bereits bezahlten Beitrag refundiert.
    • Bei Absage wird ein allfällig bereits bezahlter Beitrag refundiert.

In beiden Fällen ist ein weitergehender Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.

2.1 Unterlagen und Werke aus Veranstaltungen und Schulungen

  1. Externe referierende Personen verwenden in ihren Unterlagen und Werken nur Werke der Literatur, Musik, Grafik, Fotografie oder Filmkunst, die keine Rechte Dritter verletzen und für die entsprechende Verwertungsrechte vorhanden sind. Allfällige Quellen sind kenntlich zu machen. Für den Fall der Verletzung von Urheber- oder Verwertungsrechten Dritter erklären die referierenden Personen, das EIV schad- und klaglos zu halten.
  2. Die Vervielfältigung oder Weitergabe von Unterlagen und Werken an Dritte durch Teilnehmende sowie deren Veröffentlichung ist nicht zulässig, es sei denn, es gibt eine schriftliche Vereinbarung darüber.
  3. Teilnehmende sind berechtigt, die im Rahmen der Teilnahme erhaltenen Unterlagen und Werke zu verwenden, wenn nichts anders vereinbart ist.
  4. Werden Unterlagen und Werke durch Teilnehmende geändert oder mit Zusätzen versehen, übernehmen Teilnehmende hierfür die Haftung gegenüber Dritten und halten das EIV schad- und klaglos, sofern durch die Veränderungen oder Zusätze Schäden entstehen.
  5. Alle Urheber- und Miturheberrechte an Unterlagen und Werken des Energieinstitut Vorarlberg verbleiben beim Energieinstitut Vorarlberg. Das Energieinstitut Vorarlberg hat als Miturheber das Recht, Unterlagen und Werke auch für eigene Zwecke zu nutzen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
  6. Alle Urheberrechte an Unterlagen und Werken von externen referierenden Personen verbleiben bei diesen. Die referierenden Personen räumen dem Energieinstitut Vorarlberg das Recht ein, die Präsentationsunterlagen den Teilnehmenden und den jeweiligen Veranstaltungspartnern zur Verfügung zu stellen. Die referierenden Personen stellen dem Energieinstitut Vorarlberg dafür eine Version ihrer Präsentationsunterlagen zur Verfügung, die keine Rechte Dritter verletzt (siehe dazu 2.1 – a).
  7. Für Bild-, Ton- und Filmaufnahmen durch externe referierende Personen sind vorher die Genehmigungen der Teilnehmenden und des Energieinstitut Vorarlberg einzuholen.

2.2 Zusätzliche Bestimmungen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen und Schulungen

Ist eine VAuS kostenpflichtig, so gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.

  1. Kursbeiträge und Gebühren sind vor Beginn der VAuS zu entrichten.
  2. Es gelten folgende Stornogebühren:
    • Bis 4 Wochen vor VAuS-Beginn keine Stornogebühren
    • bis 3 Wochen vor VAuS-Beginn 15% Stornogebühr
    • bis 2 Wochen vor VAuS-Beginn 50% Stornogebühr
    • Bei späterer oder fehlender Abmeldung sind die gesamten Kursbeiträge und Gebühren zu entrichten.
    • Diese Stornogebühren entfallen, wenn eine Ersatzperson für die Teilnahme in die Vereinbarung eintritt oder die Veranstaltung krankheitsbedingt nicht besucht werden kann. Ein Nachweis (ärztliches Attest, positiver Coronatest) ist erforderlich. Erstreckt sich eine Veranstaltung über mehrere Tage/Wochen, wird im Normalfall der durch Krankheit versäumte Teil aliquot rückerstattet.
  3. Die Abmeldung von einer VAuS hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Eine Nichteinzahlung einer VAuS-Gebühr gilt ausdrücklich nicht als Abmeldung.
  4. Rücktrittsrecht von der Anmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes:
    Erfolgt die Buchung einer VAuS per E-Mail, so steht den Interessierten als Konsument*innen im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt allerdings nicht für VAuS, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

2.3 Covid-19-Regelungen

Alle VAuS finden vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Covid-19-Regelungen von Bund und Land statt. Wir bemühen uns, ein vor dem jeweiligen Rahmen bestmögliches Teilnahmeerlebnis zu sichern. Kurzfristige Änderungen oder Absagen von Veranstaltungen aufgrund dieser Regeln sind jedoch jederzeit möglich. Angemeldetete Teilnehmer*innen werden i.d.R. per E-Mail über Änderungen informiert.

3. Inanspruchnahme von Beratung

3.1 Allgemeines zu Beratungen des EIV

  1. Beratungsleistungen des EIV sind wissenschaftlich praktisch ausgerichtet, erfolgen grundsätzlich produktneutral und verstehen sich als bessere Aufbereitung von Fakten und Kriterien für eine Entscheidungsfindung. Sie haben empfehlenden Charakter und können die Leistung von Fachplanern und Spezialisten im Einzelfall nicht ersetzen.
  2. Kostenschätzungen des EIV erfolgen aus Erfahrungswerten bzw. solcher der beteiligten Fachplanenden und anhand von Literaturempfehlungen. Wichtige Parameter werden dabei ggf. mit der Kundschaft gemeinsam festgelegt.
  3. Werden Softwareprogramme eingesetzt oder zur Verfügung gestellt, bleibt - auch im Fall einer Beratung zu den Berechnungsverfahren der Programme - die Verantwortung für die projektspezifische Berechnung stets bei den planenden und ausführenden Personen.
  4. Die vom EIV erbrachten Leistungen - vor allem in Beratungen - stellen keine Grundlage für allfällige Förderungsansprüche dar.

3.2 Beratungsumfang und Stellvertretung

  1. Der Umfang eines Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  2. Die Beratung wird unter Bekanntgabe aller zugehöriger Randbedingungen und Inhalte telefonisch vereinbart und in der dafür vorgesehenen Datenbank gespeichert. Eine Beratungsperson wird zugeteilt, der Auftrag ausgelöst und die zugehörigen Informationen elektronisch und automatisch an Beratungsperson und Kundschaft verschickt.
  3. Beratungskunden stimmen telefonisch durch Erteilung des Beratungsauftrages zu. Sie erhalten eine automatische Nachricht er E-Mail aus dem System, dass sie der Speicherung und Verarbeitung der Daten zugestimmt haben. Widerrufen sie dies nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.
  4. Das Energieinstitut Vorarlberg verpflichtet sich zur Durchführung des ihm erteilten Auftrages nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  5. Das Energieinstitut Vorarlberg ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen und zu diesem Zweck z.B. auch Arbeitsgemeinschaften zu bilden oder Werkvertragsnehmende zu engagieren.
  6. Einer Beratung liegen, soweit schriftlich nicht anders vereinbart wird, diese AGB und die Vorschriften der §§ 1165 ff ABGB über den Werkvertrag zugrunde.
  7. Vertraglich vereinbarte Leistungsfristen und -termine beginnen erst dann, wenn die Kundschaft ihre zuvor erforderlichen und vereinbarten Mitwirkungshandlungen erfolgreich gesetzt hat.
  8. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Energieinstitut Vorarlberg liegen, entbinden das Energieinstitut Vorarlberg von seiner Leistungs- und Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm die Neufestsetzung der vereinbarten Fristen.
  9. Einbezogen in diese AGB sind auch Leistungen und Lieferungen, die vom Energieinstitut Vorarlberg beauftragte Dritte erbringen.

3.3 Zusätzliche Leistungen

  1. Wird im Zuge der Durchführung eines Auftrages eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung erforderlich, so hat das Energieinstitut Vorarlberg vor deren Ausführung das Einvernehmen mit der Kundschaft hierüber herzustellen. Wird die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so ist gleichzeitig die entsprechende Vergütung zu vereinbaren. Wird vom Energieinstitut Vorarlberg eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung erbracht, ist die Kundschaft nicht verpflichtet eine Vergütung dafür zu leisten.

3.4 Mitwirkung des Beratungskunden

  1. Die Beratungskundschaft gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen ihrerseits bzw. seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für das EIV kostenlos erbracht werden. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Gesetzen, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
  2. Die Beratungskundschaft trägt jeglichen Mehraufwand für Arbeiten und Leistungen des EIV, die infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen notwendig oder verursacht werden.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise auf Rechnungen des Energieinstitut Vorarlberg verstehen sich netto und enthalten keine Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass künftig Steuerpflicht eintreten sollte, behält sich das Energieinstitut Vorarlberg ausdrücklich vor, der Kundschaft die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültige Mehrwertsteuer nach zu verrechnen.
  2. Rechnungsbeträge sind binnen acht Tagen auf dem Bankkonto des Energieinstitut Vorarlberg einlangend ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten erst ab dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Konto als geleistet (§ 907a ABGB).
  3. Bei Zahlungsverzug sind gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen und alle Betreibungskosten zu ersetzen.
  4. Das Energieinstitut Vorarlberg ist berechtigt, Leistungszeiträume abzurechnen und Teilrechnungen zu stellen.
  5. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ausgeschlossen.

5. Reisekosten

  1. Soweit im Angebot nicht anders vereinbart, werden Reisekosten, die im Rahmen der Abwicklung des Auftrags anfallen, der Kundin bzw. dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Für Fahrten mit dem Pkw wird dabei das amtliche Kilometergeld verrechnet.
  3. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit, außer es wird schriftlich anderes vereinbart.

6. Haftung

  1. Die in VAuS sowie Beratungen erhaltenen wiewohl in Publikationen enthaltenen Informationen, Angaben, Abbildungen, Hinweise und Empfehlungen werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt und recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Gewährleistung und Haftung des Energieinstitut Vorarlberg – auch für die Folgen der Anwendung in der Praxis – ausgeschlossen.
  2. Schadenersatzansprüche für leichte Fahrlässigkeit sind unabhängig vom Rechtsgrund und von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen.
  3. Das Energieinstitut Vorarlberg haftet nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparten Aufwendungen, von Dritten erlittenen Schäden sowie sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden bestehen nicht.
  4. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat die Kundschaft zu beweisen.
  5. Soweit die Haftung des Energieinstitut Vorarlberg ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Mitarbeitenden, Personen in vertretender Position und Erfüllungsgehilfen wie Personen, die durch einen Werkvertrag verpflichtet sind.
  6. Das Energieinstitut Vorarlberg übernimmt auch für Inhalte von Energieberatungen, die von werkvertragsverpflichteten beratenden Personen im Auftrag des EIV durchgeführt werden, nur insoweit Verantwortung, als eine Haftung nicht gesetzlich ausgeschlossen werden kann.
  7. Das Energieinstitut Vorarlberg haftet nicht für die Richtigkeit der von der Kundschaft zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen.
  8. Die abschließende steuerliche und juristische Prüfung aller im Rahmen eines Auftrags vom Energieinstitut Vorarlberg erstellten Unterlagen und Empfehlungen liegt in der Verantwortung der Kundschaft.

7. Datenschutz & Datenverarbeitung, Rechte und Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Das Energieinstitut Vorarlberg veröffentlicht seine Datenschutzerklärung über seine Homepage www.energieinstitut.at/impressum. Darin sind die datenschutzrelevanten Aspekte zwischen Energieinstitut Vorarlberg und deren Kundschaft definiert. Die Datenschutzerklärung ist der Kundschaft bekannt.
  2. Die Kundschaft stimmt zu, dass ihre Daten vom Energieinstitut Vorarlberg oder Dritten unter Berücksichtigung der DSGVO gespeichert, verarbeitet und verwendet werden können, sofern vertraglich nichts Anderes vereinbart wird. Insbesondere gilt als vereinbart, dass personenbezogene Daten:
    • von Kundschaften (unter anderem Name, E-Mail, Adresse) zur Erfüllung des Auftrages und damit verbundener gesetzlicher Verpflichtungen, zur Qualitätssicherung und zur weiteren Zusendung von Informationsmaterial via Newsletter dauerhaft im Energieinstitut Vorarlberg gespeichert werden.
    • in der EU gespeichert werden mit Ausnahme der Daten für den Newsletter (Name und Emailadresse), welcher über MailChimp (USA) versendet werden. Am Ende jedes Newsletters befindet sich der Abmeldelink.
    • aus Aufträgen für die Erfüllung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) und anderer (Melde-)Verpflichtungen an Land Vorarlberg, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus BMNT und Illwerke VKW weitergegeben werden.
    • von Kundschaften aus Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gespeichert und bearbeitet sowie ggf. für Marketingzwecke in Druck und Digital unentgeltlich verwendet werden dürfen.
    • gemäß DSGVO jederzeit über datenschutz@energieinstitut.at (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung) verwaltet werden können.

8. Schlussbestimmungen

  1. Für alle nach diesen AGB abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und sich daraus ergebenden Ansprüchen gilt österreichisches Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Energieinstitut Vorarlberg in Dornbirn, sofern nichts anders vereinbart wurde.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und mögliche Folgeansprüche ist das für den Sitz des Energieinstitut Vorarlberg in Dornbirn sachlich und örtlich zuständige Gericht.
  4. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.