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Maximal 55 Grad Vorlauftemperatur: Förderbedingung für Wärmepumpen

Sie ist der Lieblingsersatz für Öl- und Gasheizungen: die Wärmepumpe. Bund und Land fördern großzügig, der Bund allerdings nur, wenn die Vorlauftemperatur 55 Grad nicht überschreitet. Aber wer legt sie eigentlich fest, die Vorlauftemperatur?

Diese Frage ereilte unsere Energieberatung von einem Ratsuchenden, der kurz zuvor einen Energieberater bei sich zuhause hatte, und zwar im Rahmen der kostenlosen "Raus aus Öl und Gas"-Beratung . Der Berater warf im Zuge einer kurzen Bestandserfassung auch einen Blick auf die aktuelle Vorlauftemperatur der Heizung, las dort knapp über 60 Grad am Gerät ab und vermerkte das auch so im Beratungsprotokoll. 

Das wiederum besorgte den Heizungseigentümer, denn der hatte in den Förderbedingungen des Bundes bereits davon gelesen, dass die Vorlauftemperatur 55 Grad nicht übersteigen dürfe. Der Leiter unserer Energieberatung Michael Braun erläutert, wie es sich mit der Vorlauftemperatur verhält:

"Die Beschreibung im Protokoll bildet den aktuellen Zustand der Heizung ab - und das ist auch so vermerkt. Denn dabei handelt es sich immer um eine punktuelle Betrachtung während der Beratung. Da kann die Heizung zum Beispiel gerade den Betrieb aufgenommen haben und mit höherer Vorlauftemperatur als sonst üblich fahren.

Im Zuge des Heizungstausches von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe sollen auf jeden Fall Maßnahmen getroffen werden, die die Vorlauftemperatur der Heizung möglichst weit absenken - insbesondere wenn diese die 50 Grad deutlich überschreitet. Das sind aber nicht unbedingt bauliche Maßnahmen. Schon mit optimierten Einstellungen an der Heizung kann die Vorlauftemperatur mitunter beachtlich gesenkt werden.

Den Zustand nach dem Heizungstausch und die im System erforderliche Vorlauftemperatur bestätigt dann die Firma, die die neue Wärmepumpe installiert und in Betrieb nimmt. (Das ist übrigens auch eine Fördervoraussetzung, dass die Heizung von einer Fachperson installiert wird.) Die im Protokoll genannte Vorlauftemperatur spielt für die Förderung keine Rolle."

Das Wichtigste zur Förderung und alle Links zu Bedingungen und Antragsstellung finden Sie hier.

Noch ein Nachsatz zum Protokoll der Energieberatung: Das wird von der Bundesförderstelle als Alternative zu einem gültigen Energieausweis akzeptiert (damit für den Heizungstausch nicht extra ein Energieausweis erstellt werden muss, der schnell einige hundert Euro kostet). Es ist aber keine Voraussetzung für die Förderung. Gibt es einen gültigen Energieausweis (jünger als zehn Jahre), so kann dieser eingereicht werden.