Im Rahmen der Aktion „Sauber heizen für alle“ haben Bund und Land die Förderung von einkommensschwachen Haushalten beim Heizungstausch erhöht – und zwar auf bis zu 100 %. Wie Sie herausfinden, wer in den Genuss der Förderung kommt und wie das Verfahren abläuft, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die Förderung erhalten grundsätzlich einkommensschwache Haushalte, die eine fossile Heizung gegen ein förderbares Heizsystem tauschen (das sind Anschlüsse an Fernwärme, Pellet- oder Hackgutkessel, Stückholzkessel, Luft/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen).

Die Förderung ist in der ersten Phase auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser beschränkt, die sich im Eigentum der Förderwerber*in befinden und von diese*r im Hauptwohnsitz bewohnt werden. Das Förderprogramm soll in der nächsten Phase auf Mehrwohnungshäuser und auf Mieterinnen und Mieter ausgeweitet werden.

Was sind „einkommensschwache Haushalte“?

Gefördert werden Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einen bestimmten Wert liegt.

Im Einpersonenhaushalt sind das 1.554,- Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenem um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3. Beispielhafte Werte finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Wer diese Werte überschreitet, aber noch unter 1.808,- Euro im Einpersonenhaushalt liegt (im Mehrpersonenhaushalt entsprechend der oben genannten Faktoren höher), bekommt noch 75 % der Förderung.

Für alle anderen gelten die üblichen Fördersätze mit einer Obergrenze von in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten. Details dazu finden Sie hier.

Und hier ein paar Einkommensgrenzen für förderfähige Haushalte, netto pro Monat (Achtung: Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Monatsgehalt durch zwölf). Angaben ohne Gewähr:

Erwachsene Kinder Stufe 75 % Stufe 100 %
1 1.808,- 1.554,-
1 1 2.350,- 2.020,-
1 2 2.893,- 2.486,-
2 2.712,- 2.331,-
2 1 3.254,- 2.797,-
2 2 3.797,- 3.263,-
2 3 4.339,- 3.730,-
2 4 4.882,- 4.196,-
2 5 5.424,- 4.662,-

 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden bis zu 100 % der anerkannten Kosten für den Heizungstausch, wobei die Kosten österreichweit einheitlich und in Abhängigkeit des neuen Heizsystems gedeckelt sind:

Neue Heizung Kostenobergrenze
Nah- oder Fernwärme 24.688,-
Pellets- oder Hackgutkessel 31.375,-
Stückholz 26.063,-
Luft-Wasser-Wärmepumpe 22.188,-
Erdreich- oder Erdsonden-WP 32.563,-

Ist der Heizungstausch teurer als die Höchstsätze des Bundes, verbleibt der Rest als Selbstbehalt bei der Förderwerber*in. Welche Kosten beim Heizungstausch anerkannt werden, finden Sie im Infoblatt „Sauber heizen für alle“ der KPC.

Beispiel

Ein Haushalt (2 Erwachsene, 2 Kinder, monatlich 2.900,- Euro, daher 100 % förderfähig) ersetzt eine Öl- durch eine Pelletsheizung. Die Kosten dafür betragen 28.000,- Euro. Der Haushalt bekommt die Kosten vollständig ersetzt, weil sie unter dem Deckel von 31.375,- Euro liegen.

Läge das Einkommen im gleichen Haushalt bei 3.300,- Euro, wäre er noch zu 75 % förderfähig. Von den 28.000,- Euro würden also 21.000,- Euro von Bund und Land übernommen und die restlichen 7.000,- Euro verblieben als Selbstbehalt.

Wie kommt man zur Förderung?

Das Förderverfahren ist mehrstufig. Nach einer Registrierung und Einkommensprüfung erfolgt eine kostenlose Energieberatung samt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die Energieberatung muss gemäß Bundesvorgabe bei der Einholung und Prüfung der Angebote unterstützen.

Nach der Auftragsvergabe und Errichtung der neuen Heizung werden die Unterlagen eingereicht, abschließend geprüft und die Fördermittel freigegeben. Die Auszahlung erfolgt durch Bund und Land, die Abwicklung erfolgt zentral über die KPC – es ist keine separate Einreichung beim Land erforderlich.

  1. Registrierung auf sauber-heizen.at und anschließende Prüfung des Einkommens durch das Land
  2. Energieberatung (wird vom Land beauftragt und vom Energieinstitut durchgeführt) und Entscheidung, welche Maßnahmen gesetzt werden
  3. Antragstellung, Förderentscheidung und Förderzusage
  4. Umsetzung der Maßnahmen, Einreichung der Abrechnungsunterlagen
  5. Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Fördermittel

 

Alle Informationen finden Sie auf www.sauber-heizen.at. Für Detailfragen stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten am Energietelefon jeweils vormittags zur Verfügung: 05572 31 202-112.

Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2023