Sanierungsförderung des Bundes (Sanierungsbonus 2026)
Mit dem Sanierungsbonus 2026 unterstützt der Bund die thermische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden – vom Einfamilienhaus bis zum Mehrparteienhaus. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, Heizkosten zu sparen und gleichzeitig das Klima zu schützen.
Förderzeitraum: 03.10.2025 – 31.12.2026
Förderfähig: Wohngebäude, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter sind als 15 Jahre (entscheidend ist das Datum der Baubewilligung)
Die Förderung ist mit anderen Bundesförderungen (Heizungstausch) und Landesförderungen (Wohnbauförderung) kombinierbar.
Ein- und Zweifamilienhäuser / Reihenhäuser
Was wird gefördert
Gefördert werden thermische Sanierungen der Gebäudehülle:
- Dämmung der Außenwände, Dachflächen oder Kellerdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Gesamtsanierung der Gebäudehülle
Die Kombination mit der Förderung eines Heizungstausches (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme) ist möglich.
Förderhöhe
- Bauteilsanierung
entweder Dämmung der Außenwand (mind. 50 % der Wandfläche, Dämmstärke min. 14 cm bzw. U-Wert max. 0,21 W/m²K)
oder Fenstertausch (mind. 75 % der bestehenden Fensterflächen, U-Wert max. 1,1 W/m²K über das gesamte Fenster)
bis zu 5.000,- Euro, max. 30 % der Kosten - Teil- oder Gesamtsanierung
je nach Umfang und thermischer Qualität bis zu 20.000,- Euro
Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach der Reduktion des Heizwärmebedarfs des Gebäudes (wird im Energieausweis berechnet).
Wer kann einreichen
- Private Eigentümer*innen
- Baurechtsnehmer*innen oder Pächter*innen (mit Zustimmung der Eigentümer*innen)
Ablauf der Antragstellung
- Energieberatung durchführen
- Angebote einholen
- Antrag online stellen über www.sanierungsoffensive.gv.at
- Umsetzung innerhalb von zwei Jahren
- Nachweis einreichen und Förderung auszahlen lassen
Bitte beachten Sie unbedingt die Details zur Förderung. Sie finden Sie im Infoblatt "Sanierungsbonus" auf der Website https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
Außerdem stehen Ihnen unsere Förderprofis der Energieberatung am Energietelefon unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at zur Verfügung.
Mehrgeschoßiger Wohnbau / Reihenhausanlagen
Was wird gefördert
Gefördert werden umfassende Sanierungen der Gebäudehülle:
- Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Sanierung gemeinsamer Bauteile (z. B. Dach, Stiegenhausfassade)
Die Kombination mit Förderungen für einen Heizungstausch ist möglich.
Förderhöhe
- Umfassende Fenstersanierung
Voraussetzung: Reduktion des Heizwärmebedarfs des Gebäudes von mindestens 20 %, Fenster U-Wert max. 1,1 W/m²K
2.500,- Euro pro Wohnung, in der ein Fenstertausch erfolgt, max. 30 % der förderfähigen Kosten - Umfassende Gebäudesanierung
je nach Energiestandard bis zu 150,- Euro / m² WNF (bei klimaaktiv-Standard), max. 30 % der förderfähigen Kosten
Wer kann einreichen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Eigentümer*innen von Mehrparteienhäusern
- Hausverwaltungen oder Bauträger*innen (mit Vollmacht der Eigentümer*innen)
Ablauf der Antragstellung
- Energieberatung und Sanierungskonzept erstellen
- Beschluss der WEG bzw. Eigentümer:innen
- Antrag online stellen über www.sanierungsoffensive.gv.at (Wichtig: VOR Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen, Lieferungen und Baubeginn. Planungsleistungen sind ausgenommen.)
- Umsetzung innerhalb von zwei Jahren
- Nachweis und Auszahlung der Förderung
Kombination mit Landesförderungen
Der Sanierungsbonus des Bundes kann mit den Förderungen des Landes Vorarlberg kombiniert werden. Alle Infos zur Vorarlberger Wohnbauförderung finden Sie in unserem Förderkompass.
Bitte beachten Sie unbedingt die Details zur Förderung. Sie finden Sie im Infoblatt "Sanierungsbonus" auf der Website https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
Außerdem stehen Ihnen unsere Förderprofis der Energieberatung am Energietelefon unter 05572 31 202-112 oder per E-Mail an energieberatung@energieinstitut.at zur Verfügung.