Viele Vorarlberger Gemeinden unterstützen das Engagement ihrer Bürger, in dem sie den Einsatz von erneuerbarer Energie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder alternative Mobilitätsformen finanziell unterstützen. Hier finden Sie heraus, ob und in welcher Form Ihre Wohnsitzgemeinde energierelevante Förderungen ausschüttet.
Obwohl wir die Liste mit großer Sorgfalt pflegen, haben Sie bitte Verständnis, dass wir für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können – insbesondere, da wir bei der laufenden Aktualisierung der Förderungen auch auf Mitteilungen aus den Gemeinden angewiesen sind. Fragen Sie im Zweifelsfall vor Umsetzung der Maßnahme nach, die Ansprechpersonen sind bei den jeweiligen Förderungen ersichtlich.
Fällt Ihnen auf, dass eine Förderung fehlt oder nicht mehr aktuell ist, dann melden Sie uns das bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular! So können wir die Liste jeweils auf dem neuesten Stand halten.
Keine Förderungen gefunden!
Alberschwende Elektroauto
Bei der Gemeinde kann ein Elektroauto ausgeliehen werden:
Die Gemeinde Altach fördert die Errichtung von Biomasseanlagen im Ausmaß von 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg (jedoch höchstens € 1.100,-).
Die VLOTTE steht allen interessierten Altacherinnen und Altachern zur Verfügung und kann einen Tag lang ausgeliehen werden. Die Reichweite beträgt bei voller Ladung ca. 100 km.
Altach Fahrradanhänger
Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers zum Kindertransport wird von der Gemeinde Altach in der Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 150,- gefördert.
Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers zum Lastentransport wird von der Gemeinde Altach in der Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 80,- gefördert.
Voraussetzungen:
Der Fahrradanhänger muss in einem Fachbetrieb der Region amKumma bzw. Hohenems (Gemeindeblattbezirk) gekauft werden.
Eine Originalrechnung muss vorgelegt werden.
Hauptwohnsitz in Altach
Kleinkinder in der Familie
Pro Haushalt wird nur ein Fahrradanhänger oder ein KIKI-Anhänger gefördert.
Werden 8 Jahre nach der ersten KIKI-Förderung erneut alle Voraussetzungen erfüllt, kann um eine neuerliche Förderung angesucht werden.
Beim Infoschalter der Gemeinde liegen zwei Verbundkarten „maximo“ für die Einwohner der Gemeinde Altach zum Ausleihen bereit. Die Jahreskarten gelten innerhalb des Verbundraumes „Vorarlberg“ zur uneingeschränkten Benutzung von Bahn und Bus. Die Fahrradmitnahmekarten gelten in den Regionalzügen. Sie ermöglichen eine kombinierte Mobilität mit Zug und Fahrrad. Die beiden Karten können von allen Altacherinnen und Altachern ausgeliehen werden. Ausleihbedingungen:
Die Karte kann an Werktagen während der Öffnungszeiten des Infoschalters für jeweils bis zu drei aufeinander folgende Tage ausgeliehen werden.
Die Karte muss vorab beim Infoschalter im Gemeindeamt telefonisch oder per e-Mail reserviert werden. Beim Abholen der Karte werden durch die Unterschrift die Übernahme und die Ausleihbedingungen bestätigt.
Die Karte ist nach Ablauf der Ausleihfrist umgehend beim Infoschalter abzugeben.
Der Ausleihende haftet für die Karte, das bedeutet, dass bei Verlust der Restwert der Karte an die Gemeinde Altach zu ersetzen ist. Der Restwert der Karte beträgt bis Ende Februar den vollen Kartenwert. Ab dem 1. März beträgt der Restwert die Anzahl der Restmonate multipliziert mit dem jeweils gültigen Monatskartentarif.
Für Brauchwasseranlagen im Zuge einer Bestandssanierung beträgt die Förderung der Gemeinde Altach 50 % der Landesförderung – maximal € 950,-.
Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung beträgt die Förderung der Gemeinde Altach 50 % der Landesförderung – maximal € 1.750,-
Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).
Die Gemeinde fördert die Neuanschaffung von Kinder-Fahrradanhängern. Die Förderung beträgt je Anhänger 25 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch € 75,- und kann von Andelsbucher Familien, welche Kinder bis zu acht Jahren haben nach Vorlage der bezahlten Rechnung beim Gemeindeamt beantragt werden.
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Kostenlose Energieberatung in Form einer Sprechstunde jeden ersten Mittwoch im Monat im Gemeindeamt Bludesch von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Anmeldungen beim Bürgerservice Bludesch unter 05550/2218 oder per E-Mail unter ta.hcsedulb@edniemeg.
Personen, die eine Energieberatung brauchen, können sich auch direkt bei Ökoberatung Gebhard Bertsch melden und, sofern gewünscht, gleich einen Termin vor Ort vereinbaren.
Bludescher Bürger können das E-Auto der Gemeinde Bludesch ausleihen. Es wird dabei eine Ausleihgebühr in der Höhe von Euro 30,00/Tag in Rechnung gestellt. Weitere Informationen und Anmeldungen im Gemeindeamt Bludesch.
Biomasseheizanlagen für Wohngebäude werden mit einem einmaligen Zuschuss von € 500,- pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) in Verbindung mit einem Pufferspeicher als Zentralheizung
Automatische Hackgut- und Pelletsanlagen als Zentralheizungen
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung
Der Ersatz von Einzelöfen durch Pelletseinzelöfen als alleiniges Heizsystem für Wohnungen wird mit 300,- Euro gefördert.
Der Anschluss von Wohngebäuden an Nahwärmenetze bzw. Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 200,- je angeschlossener Wohneinheit gefördert.
Gefördert wird die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Begrünungen auf Dachflächen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen
Förderhöhe: 25% der anrechenbaren Herstellkosten, max. jedoch 2.000 Euro.
Für Dachbegrünungen ab 350 m² wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
Anhängers zum Transport von Kindern in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-.
Anhängers oder Trolleys zum Lastentransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 100,-.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:
Der Kauf des Anhängers bei einer Firma im planB-Gebiet (Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt) erfolgen, die auch einen Service anbietet (Nachweis durch Vorlage der Orginalrechnung).
AntragstellerInnen müssen in Bregenz wohnhaft sein.
Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wird nach § 2 Abs. 5 mit einem Investitionszuschuss von € 150,- je kWp installierter Leistung gefördert. Mit Ausnahme von Bürgerbeteiligungsanlagen wird die Förderung nur für die ersten 20 kWp ausbezahlt. Das Fördervolumen ist somit mit maximal € 3.000,- gedeckelt. Für andere Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen nach § 2 Abs. 4 wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung gefördert. Die Förderhöhe ist für neu errichtete Wohngebäude jedoch mit maximal € 1.500,- je Anlage im Fall reiner Warmwasserbereitung, bzw. € 2.000,- je Anlage im Fall einer Heizungsunterstützung begrenzt.
Für Anlagen auf Nichtwohngebäuden, z.B. auf Gewerbebetrieben oder Vereinsgebäuden wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
+ 25 % der Landesförderung, max. € 350,- je Objekt begrenzt
Dalaas Elektro-Fahrräder
Anschaffung von Elektrofahrrädern, Elektroscootern und Elektromopeds mit 10 % des Anschaffungspreises (max. € 150,-)
Dalaas Ökostrom und Photovoltaikanlagen
Die Gemeinde fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit 70 Euro pro kWp, jedoch max. 350 Euro. Vorraussetzung ist, dass auch Ökostrom von einem Vorarlberger Stromanbieter bezogen wird.
Finanziell gefördert wird der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport („Kiki“), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport wie auch eines (Fahrrad-)Trolleys mit 25% des Kaufpreises, maximal jedoch 150,- Euro. Lastenfahrräder werden pauschal mit 400,- Euro und Elektrolastenfahrräder pauschal mit 600,- Euro gefördert.
Voraussetzungen (u.a.): Wohnsitz in Dornbirn und Neukauf bei einem Unternehmen in Vorarlberg, das auch Reparaturen durchführt. Weitere Voraussetzungen hier.
Klaudia Thaler oder Martin Machnik +43 5572 306 5500 bzw. 5503 umwelt@dornbirn.at
Düns Solaranlagen
+ 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 250,- für Neubau bzw. max. € 500,- für Althaussanierung)
Die Gemeinde Egg fördert die Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern oder Lasten. Es werden 30% vom Kaufpreis, höchstens aber 150,- Euro rückerstattet.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Egg
Kauf bei einem Bregenzerwälder Fahrradhändler
Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung in der Bürgerservicestelle der Gemeinde zu beantragen. Pro Haushalt wird ein Anhänger gefördert.
Energieregion Vorderwald: „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende
Die Gemeinden fördern den Kauf des „KlimaTickets Österreich Jugend mit“ 50 % des Kaufpreises.
Beantragen können die Förderung Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, u.ä.).
Alle Förderbedingungen und den Ablauf zur Antragsstellung finden Sie hier.
Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Gemeinde, finden Sie hier.
Energieregion Vorderwald: Fahrradanhänger und Lastenräder
Gefördert werden 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads
Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
Lastenanhänger mit max. 80,- Euro
Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Kauf bei einem lokalen Händler in der Region
Anhänger muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen
Auszahlung in Form von Einkaufsgutscheinen der Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt.
Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Gemeinde, finden Sie hier.
Energiesprechstunde der Gemeinde
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für eine kurze Energieberatung bei Ihnen zuhause (Dauer ca. eine Stunde). Anmeldung über das Energietelefon am Energieinstitut Vorarlberg (05572 31 202-112) oder per Mail an ta.tutitsnieigrene@gnutarebeigrene.
Feldkirch Biomasse
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Automatische Pellet-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemein-schaftsanlagen
Anschluss von Wohngebäuden/Wohneinheiten an Biomasse-Nahwärmenetze
Gefördert wird die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen auf neu errichteten und bestehenden Wohnhäusern ab dem 1.9.2020.
Förderausmaß
Förderbar sind die Kosten der Gründacherrichtung ab der Oberkante der Dachabdichtung. Bei Selbsterrichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
Errichtungskosten werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten, maximal jedoch mit 2.000 Euro gefördert.
Wird bei extensiver Dachbegrünung zusätzlich eine Solaranlage errichtet, beträgt die maximale Förderhöhe 2.500 Euro. Die Kosten der Errichtung der Solaranlage werden nicht nach diesen Förderrichtlinien gefördert.
Spezialfahrrad für Therapie- und Rehazwecke (in Ausnahmefällen)
Je nach Art des Gefährts kommen unterschiedliche Fördersätze zur Anwendung (von max. EUR 100,00 für Fahrrad-Trolleys bis zu EUR 300,00 für Lastenfahrräder). Die Förderung gilt ab 21. August 2020. Für Spezialfahrräder ist eine rückwirkende Förderung bis 01. Januar 2020 möglich. Die Förderungsaktion ist zunächst mit 31. Dezember 2020 befristet.
Alle Vorraussetzungen für die Förderung finden sie unter dem Punkt Fahrradförderungen hier.
Gefördert wird die Pflanzung von heimischen hochstämmigen Laubbäumen ab dem 1.9.2020 mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten, maximal jedoch 200 Euro.
Der Stammumfang des Baumes beträgt bei Pflanzung mindestens 16 Zentimeter, bei Obstgehölzen mindestens 10 Zentimeter
Die Pflanzung erfolgt bodengebunden (keine Tröge oder Kübel).
Die Pflanzung erfolgt im Siedlungsgebiet.
Naturgartenberatungen
Gefördert werden Beratungen zur naturnahen Gartengestaltung ab dem 1.9.2020 in der Höhe von 75% der Beratungskosten, maximal 300 Euro.
Die Beratung hat durch eine fachlich geeignete Person bzw. einen fachlich geeigneten Verein oder Unternehmen zu erfolgen.
Die Förderhöhe beträgt pauschal 20% der Landesförderung, jedoch max. 1.500€ bei Warmwasserunterstützung und max. € 2.000,– bei Heizungsunterstützung. Das Gebäude muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Fontanella Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Gefördert wird der Kauf Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki) und zum Lastentransport sowie eines Fahrrad-Trolleys mit 25% des Kaufpreises – maximal jedoch mit 150 Euro.
Voraussetzung für eine Unterstützung:
Hauptwohnsitz in Frastanz
Neu)-Kauf bei einem lokalen Händler aus dem Gebiet der Regio im Walgau
Anhänger, Lastenfahrrad, etc. muss den gültigen Richtlinien der StvO entsprechen
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200.- durch die Gemeinde abgedeckt.
Fußach Fahrradanhänger, Trolleyanhänger und Lastenfahrräder
Kinderfahrradanhänger 50% des Rechnungspreises (jedoch maximal € 150,-)
Lasten- bzw. Trolley-Anhänger für das Fahrrad: 100 Euro
Lastenfahrräder: 150 Euro
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt: – Stückholzkessel – automatische Hackgut-Heizanlagen – Pelletsheizsystem – Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem – Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse- Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 100,- je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.
Göfis Fahrradanhänger
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.
Göfis Solaranlagen
Die Nachrüstung von Altbauten mit thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung gefördert (jedoch maximal mit € 1.500,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal € 2.000,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung).
Bei Neubauten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 400,– pro Anlage bei der Errichtung von thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung gewährt.
Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch bei der Gemeinde ein VVV Maximo-Ticket mit zwei Wochen Gültigkeit. Das Ticket gilt wahlweise für 1 oder 2 Personen.
Die Ausgabe erfolgt direkt im Bürgerservice der Gemeinde
Götzis Biomasseanlagen
+ 50 % der Landesförderung (jedoch maximal € 1.100,-)
Antragstellung: Vorlage der schriftlichen Zusage der Vorarlberger Landesregierung und Überweisungsbeleg der Landesförderung, per Mail an ta.sizteog@reztenhcs.allebasi
Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-. Fahrradanhänger zum Lastentransport werden ebenfalls mit 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 80,- gefördert.
Voraussetzungen:
Der Fahrradanhänger ist in einem Fachbetrieb der Region amKumma oder Hohenems gekauft worden.
Der/Die AntragstellerIn hat den Hauptwohnsitz in Götzis.
Antragstellung: Formlos in der Bürgerservicestelle Götzis unter Beibringung der Originalrechnung oder per Mail an ta.sizteog@avatak.nirak
Karin Katava, Gemeinde Götzis, Bahnhofstraße 15, 6840 Götzis 05523/5986 karin.katava@goetzis.at
Götzis Lastenfahrräder
Die e5-Marktgemeinde Götzis fördert den Erwerb von Lastenräder mit max. 250 Euro.
Bedingungen:
Das Lastenrad ist in einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauft worden.
Der/die Antragssteller/in hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Götzis.
Pro Haushalt wird maximal 1 Lastenrad gefördert.
Der/die Antragssteller/in hat noch keine Förderung für die Anschaffung eines Lastenrades von der Marktgemeinde Götzis erhalten.
+ 50 % der Landesförderung
Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik). Der maximale Förderbeitrag für Brauchwasseranlagen beträgt € 950,- im Zuge einer Bestandssanierung, bei Brauchwasseranlagen mit Heizungsunterstützung maximal € 1.750,-.
Antragstellung: Vorlage der schriftlichen Zusage der Vorarlberger Landesregierung, Überweisungsbeleg der Landesförderung und Serviceprotokoll (vom Installateur unterschrieben), bitte per Mail an: ta.sizteog@reztenhcs.allebasi.
Förderung von 25 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 100,–
Vorraussetzungen:
Einkauf von Stoffwindeln in Vorarlberg
Wohnsitz in Götzis
Auszahlung der Förderung einmalig pro Kind
Die Förderung ist gegen Vorlage einer Kopie der Originalrechnung sowie Kopie des Mutter-Kind-Passes in der Bürgerservicestelle Götzis oder per Mail an ta.sizteog@avatak erhältlich.
Bürgerservice im Gemeindeamt +43 5574 697-0 hard@hard.at
Hard Fahrradanhänger und Transportfahrräder
Die Gemeinde fördert den Kauf von Fahrradanhängern und Trolleys, die bei einem Händler in den planB-Gemeinden (Hard, Bregenz, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt) gekauft werden, mit 50% des Einkaufspreises, maximal jedoch
Fahrradanhänger zum Kindertransport: 25% des Kaufpreises – max. 220 Euro
Fahrradanhänger zum Lastentransport (min. 40 kg Transportkapazität): 25 % des Kaufpreises – max. 160 Euro
Fahrradtrolley: 25% des Kaufpreises – max. 100 Euro
Transportfahrrad (min. 80 kg Transportkapazität): 25 % des Kaufpreises – max. 400 Euro
Transportfahrrad mit E-Antrieb (min. 80 kg Transportkapazität: 25 % des Kaufpreises – max. 600 Euro
Bürgerservice im Gemeindeamt +43 5574 697-0 hard@hard.at
Hard Solaranlagen
+ 30 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 1.000,- pro Anlage). Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung. Abwicklung der Förderung direkt bei der Amtskassa im Rathaus. Details unter www.hard.at.
Bürgerservice im Gemeindeamt +43 5574 697-0 hard@hard.at
Höchst Biomasseanlagen
a )Stückholzheizungen, Kachelöfen, Holzhackschnitzelanlagen: Anlagen im Zuge Neubau: 1/3 der Landesförderung , max. € 1.300,- Erneuerung alter Anlagen: max. 50% der Landesförderung , max. € 2 000,- b) Pellets-Heizanlagen: 1/3 der Landesförderung, max. € 1.300,- pro Einheit c) Biomasse-Mikronetzwerke ab 2 Objekten für jedes Objekt: 1/3 der Landesförderung, max. € 1.300,-
Höchst Dachbegrünung
Gefördert werden Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen in der Gemeinde Höchst mit 10 Euro je m² begrünter Dachfläche. Max. jedoch 1.400 Euro.
Vorraussetzungen:
Zuschuss wird nur Privatvperson gewährt
Begrünte Fläche hat min. 10 m²
Substrathöhe durchschnittlich 12cm (Ausnahme bei Sanierung: mit statischem Nachweis Reduktion auf 8cm)
Kauf eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern mit 50 % der Anschaffungskosten, max. € 200,- Kauf eines Fahrradanhängers zum Lastentransport mit 50 % der Anschaffungskosten, max. € 70,-
Höchst öffentlicher Verkehr
Förderbeitrag zu den Anschaffungskosten von Dauerfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel und der ÖBB Vorteilscard für Senioren.
Zur Antragstellung genügt die Rechnungsvorlage bei der Amtskasse (Erdgeschoss Zi. 10).
+43 / 5578 / 79 07-20
Höchst Solaranlagen
+ 1/3 der Landesförderung (jedoch höchstens € 1.300,-) Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung
Hohenems Beratungsgutschein für Gründächer und Fassaden
Grüne Dächer, grüne Wände, gesunde Lebensräume – Hohenems fördert Beratung für Gründächer und –fassaden
Die Stadt stellt interessierten Bürgern mit einem Bauprojekt in Hohenems dazu einen „Beratungsgutschein“ zur Verfügung. Dieser hat einen Wert von 150 Euro und kann beim Experten in Sachen Begrünungen – Conrad Amber – eingelöst werden.
Melden Sie sich bei Izabel Nizic von der Abteilung Stadtplanung der Stadt Hohenems und erhalten Sie Ihren kostenlosen Beratungsgutschein im Wert von 150 Euro. Vereinbaren Sie anschließend direkt einen Beratungstermin.
Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers (Kindertransport oder Lastentransport) wird von der Stadt Hohenems mit höchstens 50% des Kaufpreises, maximal jedoch bei Kindertransportanhänger mit 150 Euro und bei Lastentransportanhänger mit 80 Euro gefördert.
Voraussetzungen:
Der Fahrradanhänger ist in einem Fachbetrieb der Region amKumma oder in Hohenems gekauft worden.
Der/Die AntragstellerIn hat den Hauptwohnsitz in Hohenems
Abzugeben sind der ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie der Rechnung.
Es gelten die Richtlinien des Förderantrags. Dieser ist unter e5-Förderungen – Stadt Hohenems verfügbar.
Hohenems Klimaticket – Studierende/Schüler*innen mit Ausbildungsstätte außerhalb von Vlbg.
Die Stadt Hohenems fördert den Erwerb des Klimatickets Österreich Jugend (€ 821) mit 50% der anfallenden Kosten für Studierende oder Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in Hohenems und Ausbildungsstätte außerhalb von Vorarlberg. Weitere Informationen unter www.hohenems.at/klimaticket
Die Anschaffung eines in einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauften Lastenrades mit oder ohne Elektroantrieb wird von der Stadt Hohenems mit höchstens 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit 250 Euro gefördert.
Abzugeben sind der ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie der Rechnung.
Es gelten die Richtlinien des Förderantrags. Dieser ist unter e5-Förderungen – Stadt Hohenems verfügbar.
Die Neuanschaffung eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern wird max. € 150,- gefördert.
Hohenweiler Solaranlagen
+ 25 % der Landesförderung
Hörbranz Biomasseanlagen
Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung einer Heizanlage als auch die Erneuerung von bestehenden Heizsystemen:
Stückholzheizungen als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung (80% Deckung)
Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Alle angeführten Heizanlagen werden mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 730,- gefördert. Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes
Hörbranz Fahrradanhänger
50 % der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens € 150,-) bei nachweislichem Kauf in der Region Leiblachtal 25 % der Investitionskosten eines Fahrradanhägers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens € 75,-) bei nachweislichem Kauf außerhalb der Region Leiblachtal
Hörbranz Solaranlagen
+ 25 % der Landesförderung
Horst Schober +43 / 5573 / 82 222-24
Hörbranz sonstige Energieförderungen
die Hälfte der Kosten einer Vorortberatung werden übernommen
Innerbraz Elektro-Fahrräder
+ 10 % der Anschaffungskosten, höchstens € 150,-
Innerbraz Photovoltaik-Anlagen
Die Gemeinde Innerbraz gewährt für den Bezug von Ökostrom eine Gemeindeförderung. Die Förderung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird.
Förderhöhe: 70 Euro pro kWp – jedoch höchstens 350 Euro
Vorraussetzungen:
strombeziehende Objekt als auch die Photovoltaik-Anlage im Gemeindegebiet von Innerbraz
Nachweis über den Bezug von Ökostrom bei einem Vorarlberger Stromanbieter
Vorlage der schriftlichen Förderzusage des Klima- und Energiefonds für die errichtete PV-Anlage
Innerbraz Solaranlagen
+ 25 % Solarförderung – max. € 350,-
Kennelbach Dreiräder
Der Kauf von Dreirädern wird mit 30 % des Kaufpreises, maximal aber mit € 400,- pro Dreirad gefördert. Die Gemeinde Kennelbach bezweckt hiermit, ältere sowie in ihrer Bewegungsfähigkeit (Gehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel o.ä.) beeinträchtigte Personen aus Kennelbach in ihrer Mobilität zu unterstützen. Details dazu hier.
Die Anschaffung von Fahrradanhängern wird mit 50% des Kaufpreises unterstützt. Der Betrag ist bei Anhängern zum Transport von Kindern mit 150,- Euro, zum Transport von Lasten mit 100,- Euro gedeckelt. Der Anhänger muss bei einem Plan-b-Partnerhändler erworben werden und die Originalrechnung muss vorgelegt werden.
Die Gemeinde Kennelbach fördert die Errichtung und Installation von umweltfreundlichen Heizanlagen bei Wohnhäusern durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1/3 der Landesförderung. Nähere Auskünfte erteilt das Gemeindeamt.
Die Gemeinde Kennelbach fördert die Erstellung von Solaranlagen mit einem nicht rückzahlbaren Direktzuschuss, sofern der Förderungswerber einen Landeszuschuss für die Solaranlage erhält. Nähere Auskünfte über die Förderungsmodalitäten erhalten Sie im Gemeindeamt.
Bitte beachten Sie, dass die Errichtung einer Solaranlage baupolizeilich genehmigt werden muss.
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt: – Stückholzkessel – automatische Hackgut-Heizanlagen – Pelletsheizsystem – Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.
Klaus Fahrradanhänger
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.
Klaus Solaranlagen
+ 20 % der Landesförderung (nur bei Nachrüstung von Altbauten)
Wolfgang Längle +43 / 5523 / 62 536-15
Klaus sonstige Energieförderungen
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Klösterle Elektro-Fahrräder
Die Gemeinde Klösterle am Arlberg gewährt für die Erstanschaffung von E-Bikes, Elektroscootern und Elektromopeds einen Kostenzuschuss von 10 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-.
Der/die FörderwerberIn muss seinen Hauptwohnsitz in Klösterle haben und dem Fördergeber ist die Originalrechnung vorzuweisen und dem Antrag in Kopie beizulegen. Der Kostenzuschuss wird in KlosterTalern ausbezahlt.
Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik).
Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme). Für Brauchwasseranlagen max. € 950,- im Zuge einer Bestandssanierung. Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung max. € 1.750,-
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
– Stückholzkessel
– automatische Hackgut-Heizanlagen
– Pelletsheizsystem
– Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,-gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Personentransport, der der Fahrradverordnung BGBl. Nr. 136/2001 entspricht, wird mit 1/3 des Anschaffungspreises, maximal jedoch mit
€ 75,- gefördert.
Die Gemeinde übernimmt pro Gebäude einmalig die Kosten eine Energie- bzw. Sanierungsberatung bis max. € 100,00, welche durch ein zertifiziertes Energieberatungsunternehmen durchgeführt werden kann.
Als Nachweis muss eine Rechnung über die durchgeführte Energieberatung vorgewiesen werden.
Förderung von Einbau bzw. Umbau auf Biomasseheizanlagen für Wohngebäude als Zentralheizung.
Einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 400,00 für Stückholzheizungen (inkl. Vergaserkessel) in Verbindung mit einem Pufferspeicher, aut. Hackgut- und Pelletsanlagen, Kachel- und Kaminöfen.
Alternativ kann die Förderung als Sachleistung in Form von 9 fm (Festmeter) Stückholz von der Gemeinde bezogen werden.
Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf Stückholzheizung
Förderung von ökologischen Energiegewinnungssystemen, wie Einbau von Photovoltaik-Anlagen. Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 100,00 pro kWp (Kilowatt Peak) bis max. € 500,00
Nachweis: Rechnung über Einbau der PV Anlage und Leistungsnachweis (kWp)
Förderung von ökologischer Warmwasseraufbereitung für Heizungs– und Brauchwasseranlagen.
Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage, wobei mind. 60% des Warmwasserbedarfs oder 30% des Heizwärmebedarfs durch die Solaranlage abgedeckt werden muss.
Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf eine Solaranlage
Förderung von Ein- bzw. Umbau auf ökologische Heizsysteme wie Grundwasser-, Sole- oder Luftwärmepumpen für Zentralheizanlagen.
Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage.
Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf ein Wärmepumpensystem
Für einen Kinder-Radanhänger oder Lastenanhänger, der bei einem regionalen Händler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).
Fördervoraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Lustenau
Bei Kinder-Transportanhängern müssen ein Kind oder mehrere Kinder im Alter bis zu vier Jahren im Haushalt leben.
Fahrrad-Trolley müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und mit einer Schnellkupplung für den Gepäcksträger ausgestattet sein.
Kauf bei einem regionalen Fahrradhändler
Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.
Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Fördervoraussetzungen:
Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau
Die Räder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 kg ausgestattet sein.
Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler.
Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.
Lustenau Spezialräder (Dreiräder- und Therapieräder)
Dreiräder und Therapieräder werden mit 400,- Euro bzw. 600,- Euro (mit E-Antrieb) gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Fördervoraussetzungen
Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau
Kauf des Senioren 3-Rads bei einem regionalen Händler
Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.
Die Gemeinde förder 25 % des Kaufpreises, bis maximal 100 Euro, beim Kauf eines Stoffwindelpakets.
Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren Wohnsitz in Lustenau hat.
Die Gemeinde Mäder erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.100,– Euro.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen per Mail an ta.redeam@nnamfuak.notna einzubringen:
Die schriftliche Förderzusage vom Land Vorarlberg
Der Überweisungsbeleg über die vom Land Vorarlberg gewährten Landesförderung.
50 % der Anschaffungskosten für einen Fahrradanhänger zum Kindertransport, maximal € 150,- (bei Vorlage der Händlerrechnung; für Eltern von Kindern bis zum 6. Geburtstag)
50 % der Anschaffungskosten für einen Fahrradanhänger zum Lastentransport, maximal € 80,- (bei Vorlage der Händlerrechnung), pro Haushalt wird nur ein Fahrradanhänger zum Lastentransport gefördert, zudem müssen seit der letzten Förderung mind. fünf Jahre vergangen sein.
Voraussetzung ist, dass der Fahrradanhänger in einem Fachbetrieb der Region amKumma gekauft wird.
Die Höhe der Förderung beträgt € 250,00. Antragsteller:innen mit Hauptwohnsitz in Mäder können die Förderung durch Vorlage der Originalrechnung eines in Vorarlberg ansässigen Händlers im Bürgerservice beantragen. Die Auszahlung erfolgt in Form von amKumma-Gutscheinen. Pro Haushalt wird nur 1 Lastenfahrrad gefördert.
Mäder Solaranlagen
Die Gemeinde Mäder erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50 % des gewährten Beitrages. Der max. Förderbetrag für Brauchwasseranlagen beträgt 950,– Euro im Zuge einer Bestandssanierung, für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung maximal 1.750,– Euro. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Direktförderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung.
Mehr Informationen und Vorraussetzungen finden Sie hier.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen bei Altbauten (älter als 10 Jahre) wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung gefördert.
Im Fall einer reiner Warmwasserbereitung jedoch mit maximal 1.500,- Euro je Anlage und im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung mit maximal 2.000 Euro je Anlage.
Meiningen VVV Willkommenstickets für Neuzugezogene
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch ein VVV Maximo-Ticket für eine Woche. Der VVV finanziert eine zweite Woche dazu. Maximal werden 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt. Weitere Bestimmungen siehe Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) vom Mai 2016.
Der Ersatz einer bestehenden Heizanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von 400,- Euro pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Puffer- Speicher als Zentralheizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude und
Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude.
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100,- Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Das Energieinstitut Vorarlberg bietet eine Beratung für Hotel- und Gastronomiebetriebe zum Preis von € 75,00 an. Weitere Informationen samt Anmeldeformular hier. Die Gemeinde leistet einen Zuschuss in Höhe von € 40,00. Nach Vorlage der Rechnung mit Zahlungsbeleg wird der Zuschuss bei der Finanzabteilung zur Auszahlung gebracht.
Förderung Wärmepumpe: Aufstockung der Landesförderung um 20%. Voraussetzung: Zusage der Landesförderung.
Die „Energieberatung vor Ort“ durch das Energieinstitut Vorarlberg wird mit einem einmaligen Beitrag in Höhe von € 50,00 unterstützt. Dieser wird unter Vorlage des Zahlungsbeleges von der Gemeinde zurückerstattet. Die Kosten für eine Erstberatung sind damit abgedeckt.
Der Kauf eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wird mit einem Unterstützungsbeitrag von 15 Prozent gefördert (maximal jedoch 500 Euro).
Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 Prozent des Einkaufspreises (maximal jedoch 150 Euro).
Einbau einer Holzzentralheizung oder eines Kachelofens als Ganzhausheizung wird pauschal mit 400,- Euro gefördert. Beim Umstieg von einem fossilen Energieträger auf Biomasse wird zusätzlich ein Bonus von 400,- Euro ausbezahlt.
Einmalzuschuss in Höhe von 25% (max. 100,- Euro) des Anschaffungspreises. Voraussetzung: min. ein Kind im Alter von bis zu vier Jahren lebt im HH der Antragstellerin/des Antragstellers.
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Es wird die Erstellung eines energetischen Althaus–Sanierungskonzept gefördert.
Förderausmaß
Die Beratungskosten, die nach Abzug der Landesförderung und 100,–Euro Selbstbehalt verbleiben, werden mit max.200,–Eurodurch die Gemeinde abgedeckt.
DemFörderantragmusseineKopiedesAuszahlungsbelegesderLandesförderungfürdie Althaussanierungsberatung sowie die ZahlungsbestätigungderAlthaussanierungsberatungbeigelegt werden.
Die Errichtungskosten für die Anlage einer Dachbegrünung werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20% der Kosten gefördert.
maximal jedochmit € 2.000,00ohne Solar–/ PV–Anlage bzw.
€ 2.500,00, wenn zusätzlich eine Solar–/ PV–Anlage errichtet wird
Bei Selbsterrichtung werden die Materialkosten in Höhe von 20%, maximal jedoch mit € 1.000,00 ohne Solar–/ PV–Anlage bzw. € 1.500,00, wen zusätzlich eine Solar–/ PV–Anlage errichtet wird, gefördert.
Detaillierte Förderbedingungen und Informationen erhalten Sie hier.
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport sowie Lastenräder werden gefördert, wenn der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rankweil hat und dieser bei einer Firma in Vorarlberg gekauft wird:
Kinderanhänger und Lastenanhänger: 50 Prozentdes Kaufpreises, max. € 150,00
Der Ersatz einer bestehenden Heizanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von 400,–Euro pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen(VergaserkesselmitGebläseunterstützung)mitPufferspeicherals Zentralheizung für Ein–und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen.
Automatische Hackgut–Heizanlagen für Ein–und Mehrfamilienhäuser.
Automatische Pellets–Heizanlagen für Ein–und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen.
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss inder Höhe von 20 %derLandesförderung,jedochmaximalmit400,–EurojeAnlageimFalleinerreinen Warmwasserbereitungbzw.maximal800,–EurojeAnlageimFalleinerzusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Die Errichtung einer Photovoltaik–Anlagewird mit einem Investitionszuschuss von 100,–Euro je kWp installierter Leistung gefördert, maximal 1000,–Euro (10 kWp).
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch ein VVV Maximo–Ticket für eine Woche. Der VVV finanziert eine zweite Woche dazu. Maximal werden 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt.Allerdings spätestens drei Monate nach Anmeldung beim Meldeamt.
Die Gemeinde Röns fördert Photovoltaikanlagen mit 100,- € pro Kw bis max 5 kW.
Röns Solaranlagen
+ 25 % der Landesförderung
Röthis Fahrradanhänger
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern oder Lasten wird ab dem 1. Jänner 2019 mit einem einmaligen Zuschuss von € 100,- Euro je Anhänger gefördert. Voraussetzung ist der Kauf bei einem regional ansässigen Händler.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen auf Gebäuden älter als 10 Jahre wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20% der Landesförderung gefördert, jedoch maximal mit € 1.500,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal € 2.000,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes gefördert. Die Förderhöhe ist abhängig von der Höhe der nach Abzug der Landesförderung verbleibenden Beratungskosten. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Die Gemeinde übernimmt 600,- Euro der Kosten für eine Sanierungs-VOR-Beratung durch die Sanierungslots*innen vom Energieinstitut Vorarlberg. Damit reduziert sich der Selbstbehalt für eine Sanierungs-VOR-Beratung auf 600,- Euro. Die restlichen Kosten werden vom Energieinstitut getragen. Details zur Sanierungs-VOR-Beratung hier.
Die Gemeinde Schwarzach fördert, befristet für das Jahr 2020, Photovoltaikanlagen bis max. 5 kWpeak, mit 50 % der Landesförderung.
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
+ 25 % der Landesförderung (max. jedoch 500,- Euro) für die Errichtung von thermischen Solaranlagen auf bestehenden Wohngebäuden, welche vor 2005 errichtet wurden.
Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
+ 25 % der Landesförderung Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung Folgende Kriterien müssen erfüllt werden: a) es handelt sich um einen Einbau in ein bereits bestehendes Gebäude; b) das zu fördernde Gebäude befindet sich im Gemeindegebiet Schwarzenberg; c) das Gebäude oder der zu fördernde Teil dient Wohnzwecken;
Der Zuschuss für Neubauten beträgt bei einem Heizwärmebedarf von:
25 – 20 KWh/m2/Jahr € 2.000,–
20 – 15 KWh/m2/Jahr € 2.500,–
kleiner als 15 KWh/m2/Jahr € 3.000,–
Bei Wohnhaussanierungen sind die Grenzwerte pro Stufe jeweils um 10 kWh/(m2/Jahr) höher.
Grundlage für die Festellung des Heizwärembedarf ist ein gültiger Energieausweis.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
es handelt sich um einen Neubau oder die Sanierung eines bestehenden Gebäudes
das zu fördernde Gebäude befindet sich im Gemeindegebiet Schwarzenberg
das Gebäude oder der zu fördernde Teil dient Wohnzwecken
Erhalt der Landesförderung
Sonntag Biomasse
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Sonntag Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
St. Gerold Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Förderung für privat errichtete Photovoltaikanlagen: 25% der Förderung des Klima- und Energiefonds, maximal € 1.000,-.
Stallehr Solaranlagen
Förderung für privat errichtete Solaranlagen: 25% der Landesförderung, maximal € 1.000,-.
Sulz Fahrradanhänger und Lastenfahrräder
Die Kosten für im Vorarlberger Fachhandel erworbene Fahrradanhänger und Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder werden wie nachstehend angeführt einmaligen gefördert:
Fahrradanhänger: 50 % des Kaufpreises, maximal EUR 150,-
Der Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 400,- je Anlage für nachstehende Heizsysteme gefördert:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläse-Unterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung
Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
Wärmepumpe für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je angeschlossene Wohneinheit, maximal jedoch EUR 1.000,- je Vorhaben gefördert.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, maximal jedoch EUR 400,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal EUR 800,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je kWp installierter Leistung, maximal jedoch EUR 1.000,- (10 kWp) gefördert.
Förderbedingungen
Kopie des Auszahlungsbeleges der Landes- oder Bundesförderung für thermische Solar-anlagen und/oder Photovoltaikanlagen
Kopie der Rechnung, aus der das Datum des Einbaus sowie das Objekt hervorgeht
Neu zugezogene Personen erhalten auf Wunsch einmalig und gratis ein zweiwöchiges Willkommens-Ticket. Hierbei handelt es sich um ein „Erlebnis Ticket maximo“ des Vorarlberger Verkehrsverbundes für 1 bis 2 Personen.
Förderbedingungen:
Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes in Sulz
Beantragung spätestens drei Monate nach Anmeldung
maximal 2 Ticket je neuem Hauptwohnsitz
Thüringen Energieberatung (Sprechstunde)
Kurzfristige, jederzeitige und kostenlose Energieberatung nach vorheriger Terminabstimmung mit unserem Regio-Energieberater:
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Ein Elektroauto steht mittels Car-Sharing der Bevölkerung zur Verfügung.
Carsharing: Alle Thüringer Bürger*innen können das E-Auto einen Halbtag gratis benutzen – jeder weitere Halbtag kostet € 15,-.
Thüringerberg Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Stückgutholzheizung (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung
Automatische Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfmilienhäuser bzw. Gemeinschaftsanlagen mit einer Kesselnennleistung bis 100kW
Hausanschluß an Biomasse-Nahwärmeversorgung
Förderungsart und –ausmaß
Förderung mit einem einmaligen Zuschuß in Höhe von 25% der Landesförderung, maximal jedoch € 727.-. Der Maximalfördersatz wird je weiterer mitversorgter Wohneinheit um € 218.- erhöht.
Maßnahmen aus 3. werden mit bis zu 25% der Landesförderung, maximal jedoch im Ausmaß von € 36.- pro kW installierter Leistung gefördert.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Gefördert wird die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen mit € 10 je m2 begrünter Fläche, jedoch max. € 1.400,-.
Voraussetzungen:
Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt.
Gefördert werden können Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen von Objekten in der Marktgemeinde Wolfurt, die nach dem 1.2.2020 erstellt wurden.
Die begrünte Fläche muss mindestens 10m² betragen, die Substrathöhe muss mindestens 12 cm betragen.
Mehr Informationen zur Antragsstellung und den beizulegenden Nachweisen erhalten sie bei:
Die Marktgemeinde Wolfurt gewährt im Rahmen der im Voranschlag zur Verfügung stehenden Mittel einen Beitrag an Hauseigentümer für die Versickerung von bisher in die Kanalisation eingeleiteten Dachwässern, soferne ein entsprechender Beitrag für die Einleitung von Dachwässern bezahlt wurde und der Anschluss auch bereits hergestellt ist.
Förderung von thermischen Solaranlagen auf Wohngebäuden
Fördervoraussetzung ist eine Förderung durch das Land Vorarlberg, sowie eine ortsbildlich akzeptable Integration ins Erscheinungsbild des Gebäudes.
Förderhöhe: a) bei Neubauten: 20% der Landesförderung, max. jedoch € 300,- pro Anlage. b) bei Nachrüstungen auf bestehenden Gebäuden: 40% der Landesförderung, max. € 1.000,-.
Sanierungsberatung: Kostenlose Orientierungsberatung zum Thema Althaussanierung im Umfang von bis zu 6 Stunden durch erfahrene Sanierungsprofis aus der Gemeinde. Die Beratung beinhaltet einen Lokalaugenschein, ein bis zwei Beratungsgespräche und ein Kurzprotokoll mit konkreten Handlungsempfehlungen. https://www.wolfurt.at/de/optimal-unterstuetzt-durch-die-wolfurter-sanierungsberatung
Der Erwerb eines Lastenfahrrads mit oder ohne Elektromotor wird mit 200,- Euro (bzw. maximal 10% des Kaufpreises) unterstützt, wenn das Rad bei einem Vorarlberger Händler erstanden wird.
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund einmalig auf Wunsch bei der Gemeinde ein kostenloses Maximo-Ticket für zwei Wochen. Es werden maximal 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt.